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Der Vortrag „Investmentfonds (Vorbereitungskurs) (3)“ von Lecturio GmbH ist Bestandteil des Kurses „Investmentfonds (Vorbereitungskurs)“.
Die Gesamtkostenquote weist die zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten incl. Transaktionskosten aus.
Bei der Wertentwicklungberechnung nach der BVI-Methode werden Ausschüttungen als zum Anteilwert reinvestiert einbezogen.
Gemäß KAGB sind Investmentvermögen offen, wenn die Anleger / Aktionäre mindestens zweimal im Jahr das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.
Fonds mit erhöhtem Mittelaufkommen sind für Anleger gut, weil dadurch der Anteilwert steigt.
AIF steht für Ausländische Investment-Fonds.
OGAW und AIF mit Rückgabemöglichkeit vor Fondsauflösung gelten laut KAGB als offen.
Das Vermögen der Spezialfonds liegt bei einer Betrachtung seit dem neuen Jahrtausend über dem der Publikumsfonds.
Auszahlpläne können mit oder ohne Kapitalerhalt vereinbart werden.
Für OGAWS gilt immer das Prinzip der Risikomischung.
Höchstens 15 % des Sondervermögens dürfen in Wertpapiere eines Emittenten angelegt sein, wenn die Anlagebedingungen dies vorsehen.
Durch die Konstruktion des Fondsvermögens als Sondervermögen ist das Vermögen bei Konkurs der KVG für den Anleger sicher.
Geschlossene Fonds (AIF) können als Investment-KG aufgelegt werden.
Spezial-AIF stehen allen Anlegern offen.
Die Rücknahme der Fondsanteile kann jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Fondsmanager es für sinnvoll erachtet.
Eine automatische Wiederanlage der Erträge ist gemäß KVG nur bei thesaurierenden Fonds zulässig.
Die Vermögensgegenstände eines Fonds werden komplett im Halbjahres- und Jahresbericht veröffentlicht.
Das Fondsmanagement kann beliebige Investitionen für den Fonds tätigen.
Der Ausgabeaufschlag deckt primär die Vertriebs- und Beratungskosten ab.
Geschlossene Fonds sind durch das KAGB als AIF geregelt.
Die Verwahrstelle ist für die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine zuständig.
Der Anteilwert wird bei OGAWs wöchentlich ermittelt.
Bei der Anteilswertberechnung eines Fonds werden jeweils die aktuellen Werte der Vermögensgegenstände angesetzt.
Bei Investmentfonds können „runde" Euro-Beträge angelegt werden, weil auch Anteilsbruchteile in einem Depot gebucht werden können.
Die BaFin überwacht gleichermaßen die KVG und die Verwahrstelle.
Die OGAW-Richtlinie ermöglicht den grenzüberschreitenden Vertrieb deutscher offener Immobilienfonds.
Neu erworbene Anteile offener Immobilienfonds können börsentäglich zurückgegeben werden.
Die KVG und die Verwahrstelle können den gleichen Geschäftsführer haben, er muss aber im ausschließlichen Interesse der Anleger und des Marktes handeln.
Der Einsatz von Wirtschaftsprüfern als ein Kontrollorgan gegenüber der KVG ist freiwillig.
Offene Immobilienfonds zählen nicht zu den AIF.
Semi-professionelle Anleger können auch natürliche Personen sein.
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