Steuerliche Absetzbarkeit Deiner online Veranstaltungen

Das Problem

Lecturio bietet Euch die Möglichkeit zahlreiche Vorträge, Vorlesungen, Seminare und Workshops bequem von zuhause aus zu verfolgen.

Obwohl dies um einiges billiger ist als die Alternative und Ihr durch die Online-Videos nicht nur Zeit, sondern auch Fahrtkosten, Einschreibegebühren oder ähnliche finanzielle Belastungen einspart, stellt unser Angebot für viele eine finanzielle Hürde dar.

Die Lösung

Glücklicherweise gibt es das Finanzamt. Denn dieses erlaubt Euch Ausgaben, die Ihr zur Weiterbildung aufbringt, von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist nur, dass Ihr die Weiterbildung zur “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” oder der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” durchführt. Veranstaltungen, die Ihr aus reinem Interesse erwerbt, können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Somit habt ihr die Möglichkeit alle Ausgaben für Lecturio in Eurer Steuererklärung mit anzugeben und als Werbungskosten geltend zu machen. Das heißt, selbst wenn Ihr jetzt noch kein festes Einkommen habt, dass Ihr versteuern müsst, könnt Ihr diese Werbungskosten als Verlustvortrag fortschreiben, so dass Ihr von der steuerlichen Entlastung profitieren könnt, wenn Ihr ein höheres Einkommen habt welches ihr versteuern müsstet.

Der Hintergrund

Bei Lecturio erhaltet Ihr hochwertige Fachvideos zur persönlichen Fort- und Weiterbildung. Indem Ihr Euch bei uns weitere Kompetenzen sowie Fachwissen aneignet, werdet Ihr später in der Regel ein höheres Einkommen erhalten und somit auch mehr Steuern bezahlen. Damit das Finanzamt von diesen höheren Einnahmen profitieren kann, erleichtert es Euch den Gebrauch von Weiter- und Fortbildungsangeboten wie dem unseren. Dabei werden Online-Veranstaltungen vom Finanzamt genauso wie Präsenzveranstaltungen behandelt!

Deine Vorgehensweise

Gib bei der nächsten Steuererklärung einfach die Ausgaben für Lecturio Videos unter Werbungskosten an und lass dich vom Finanzamt entlasten.