Dieser Komplettkurs beinhaltet alle e-Vorlesungsreihen des Repetitoriums „Komplettkurs Zivilprozessrecht 2. Staatsexamen“:
- Juristisches Lernen
- Grundbegriffe Zivilprozessrecht
- Zivilprozessuale Arbeitstechniken und Darstellungsformen
- Vertiefung Zivilprozessrecht
Dieser Kurs gliedert sich in einen Grundlagenteil und einen Vertiefungsteil.
Grundlagen
Im Rahmen der Grundlagen wird zunächst der „Normalfall“ des Zivilprozesses erarbeitet, wobei es hier darauf ankommt, anhand zentraler Grundbegriffe (Prozessmaximen, Klage, Verteidigung, Gericht, Partei, mündliche Verhandlung, Beweis, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit usw.) die übergeordneten Leitgedanken und Grundstrukturen des Zivilprozessrechts kennenzulernen, damit Bezüge zwischen einzelnen Institutionen und Problemkreisen nicht nur innerhalb der ZPO, sondern auch zu außerhalb liegenden materiell-rechtlichen Gebieten hergestellt werden können.
Zu den Grundlagen gehört auch die Darstellung unabdingbarer juristischer Arbeitstechniken und Darstellungsformen, also auch Fragen der Feststellung dieses Sachverhalts (Aktenauszug, Sachbericht, Tatbestand), der rechtlichen Bewertung (Relationsgutachten) und der im Examen verlangten praktischen Entscheidungen (Urteil, Beschluss, Schriftsatz, Hilfs-/Gutachten).
Vertiefung
Im Vertiefungsteil sollen die bereits gewonnenen Kenntnisse sowohl durch Wiederholung gesichert, als auch durch die Darstellung zivilprozessualer Spitzenprobleme auf Examensniveau gebracht werden. Behandelt werden hier u.a. Fragen der Parteiänderung (Parteiwechsel, Parteierweiterung), der Mehrheit von Parteien (Streitgenossenschaft, Beteiligung Dritter am Prozess), des Mahnverfahrens, der Veräußerung der streitbefangenen Sache, der Eilverfahren (Beweissicherung, Arrest, einstweilige Verfügung), der objektiven Klagehäufung, der Stufenklage, der Aufrechnung, der Widerklage, der Zurückweisung verspäteten Vorbringens, des Säumnisverfahrens, der besonderen Verfahrensarten (Amtsgerichtsprozess, Urkundsprozess, sonstige), der Verfahrensbeendigung (Klagerücknahme, Erledigung der Hauptsache, Vergleich) sowie der Rechtsbehelfe (insbesondere Beschwerde und Berufung).
Damit sind die klassischen examensrelevanten zivilprozessualen Probleme behandelt, doch steht auch hier im Vordergrund, den Referendar zu befähigen, ihm unbekannte Probleme durch Zurückführung auf Bekanntes eigenständig zu lösen.
Ihr Zugang
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"Komplettkurs Zivilprozessrecht 2. Staatsexamen".
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www.jura-repetitorium.com.
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