Zulässigkeitsvoraussetzungen: Fortsetzung Klage, Streitgegenstand, Einreden) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Zulässigkeitsvoraussetzungen: Fortsetzung Klage, Streitgegenstand, Einreden)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • II. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung)
  • Streitgegenstände
  • Gibt es Ansprüche, die nicht klagbar sind?

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn die Klage dem Beklagten zugestellt wird
  2. Wenn der Beklagte auf die Klage durch eine Klageerwiderung reagiert
  3. Bei Eingang der Klage beim zuständigen Gericht
  4. Wenn die Klage vom Kläger abgesendet wurde
  1. Bei Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen zwei Personen
  2. Bei Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen Person und Sache
  3. Bei Feststellung von Tatsachen
  4. Bei Feststellung abstrakter Rechtsfragen
  1. Das Recht, ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können
  2. Die Feststellung des Bestehens des Anspruchs und der Leistungsbefehl des Staats an den Schuldner
  3. Das Recht, ein Rechtsverhältnis umgestalten zu können
  4. Ein Rechtsverhältnis im Allgemeinen oder Tatsache in Bezug auf Urkunde
  5. Alle Antworten treffen zu.
  1. Die Feststellungsklage ist subsidiär gegenüber der Leistungsklage und soll deshalb nur bei einem besonderen Feststellungsinteresse erhoben werden.
  2. Bei der Feststellungsklage ist im Einzelfall zu entscheiden, ob zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen ein besonderes Feststellungsinteresse gegeben sein muss.
  3. Bei der Feststellungsklage handelt es sich um eine besonders komplizierte Klageart.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Anspruch aus dem Verlöbnis auf Eingehung der Ehe
  3. Rückforderung des auf eine verjährte Forderung Geleisteten
  4. Ehemaklerlohn
  5. Spiel- bzw- Wettschulden

Dozent des Vortrages Zulässigkeitsvoraussetzungen: Fortsetzung Klage, Streitgegenstand, Einreden)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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