Archiv - Zulässigkeitsvoraussetzungen 1 von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Zulässigkeitsvoraussetzungen 1“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessrecht für Studenten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • II. Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Prozesshandlungsvorraussetzungen

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, die Zulässigkeitskeitsvoraussetzungen werden von Amts wegen geprüft.
  2. Nein, die Parteien müssen sie rügen.
  3. Nur im Urkundsverfahren werden die Zulässigkeitskeitsvoraussetzungen von Amts wegen geprüft.
  1. Derjenige, der in der Klageschrift als Partei bezeichnet ist.
  2. Derjenige, der den materiellen Anspruch hat bzw. diesem ausgesetzt ist.
  3. Derjenige, den der Kläger verklagen wollte, selbst wenn er in der Klageschrift versehentlich jemand anderen bezeichnet hat.
  1. Ja, von der Eintragung im Register bis zur Liquidation der Gesellschaft.
  2. Ja, von der Eintragung in Register bis zur Löschung aus dem Register.
  3. Nein!
  1. Nein, erst sobald sie 18 Jahre alt sind.
  2. Ja, uneingeschränkt.
  3. Ja, sofern die Eltern zugestimmt haben.
  1. Grundsätzlich nur eigene Rechte, es sei denn, es liegt ein Fall der gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschaft vor.
  2. Eigene und fremde Rechte.
  3. Nur eigene Rechte.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Gewillkürte und gesetzliche Gerichtsstände.
  3. Ausschließliche und nicht ausschließliche Gerichtsstände.
  4. Allgemeine und besondere Gerichtsstände.

Dozent des Vortrages Archiv - Zulässigkeitsvoraussetzungen 1

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... wie es endet. Gesetzliche Beispiele hierfür sind u.a. die §§ 269, 307, 308 ZPO. Allein der Ablauf des Verfahrens selbst ist der Herrschaft der Parteien inzwischen entzogen (Amtsbetrieb statt Parteibetrieb). Lesen Sie die §§ 269 I, 307, 308 I 1 ZPO. 7. Was besagt der Beibringungsgrundsatz (Verhandlungsmaxime)? Die Beschaffung von Tatsachen und Beweisen erfolgt nicht durch das Gericht (keine Amtsermittlung), sondern obliegt den Parteien (§ 282 ZPO). Das Gericht darf nur solche Tatsachen berücksichtigen, die von den Parteien vorgetragen wurden. Lesen Sie § 282 I ZPO. 8. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit wird ausnahmsweise durchbrochen, wenn ein beauftragter oder ein ersuchter Richter tätig wird. Was unterscheidet den ein beauftragter oder ...

... überprüft wurde (§ 700 III ZPO). 5. Was ist Voraussetzung für den Erfolg einer Klage? Die Klage wird Erfolg haben, wenn sie zulässig und begründet ist. 6. Wie lassen sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen einteilen? Die Zulässigkeitsvoraussetzungen können (nicht müssen!) eingeteilt werden nach dem Objekt, an das sie anknüpfen. Das Gericht muss für die Sachentscheidung zuständig sein (insbesondere örtlich und sachlich), die Parteien müssen bestimmte Fähigkeiten (Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit) und Befugnisse (Prozessführungsbefugnis, Vertretungsbefugnis) haben, die Klage muss ordnungsgemäß erhoben sein, darf nicht wegen anderweitiger Rechtshängigkeit oder rechtskräftiger Entscheidung ausgeschlossen sein und muss erforderlich sein (Rechtsschutzbedürfnis). 7. Worum geht es bei der Frage der sachlichen Zuständigkeit und wie ist diese gesetzlich geregelt? Hier geht es um die Frage, welches Gericht für die konkrete Sache zuständig ist. Wegen der gesetzlichen weitgehend zwingenden Festlegung der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO i.V.m. dem GVG) bleibt als zu prüfende Frage regelmäßig nur die nach dem Eingangsgericht (AG oder LG). Die Zuständigkeit der Amtsgerichte ist in den §§ 23 und 23c GVG festgelegt, die ...

... Streitigkeit schriftlich (§ 38 ZPO). 11. Was versteht man unter dem Begriff "rügelose Einlassung"? Die Parteien können konkludent vereinbaren, dass ein an sich örtlich und / oder sachlich unzuständiges Gericht erster Instanz zuständig ist, § 39 ZPO. Voraussetzung: Der Kläger muss vor einem unzuständigen Gericht Klage erheben und der Beklagte muss die Abweisung dieser Klage beantragen, ohne zuvor die Unzuständigkeit zu rügen. 12. Was versteht man unter Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit? Parteifähigkeit ist die Fähigkeit, Partei eines Prozesses sein zu können. Sie liegt bei jeder Person vor, die rechtsfähig ist (§ 50 I ZPO), was wiederum alle diejenigen sind, die Träger von Rechten und Pflichten sein können (§ 1 BGB). Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, den Prozess selbst führen zu können. Sie liegt bei jeder Person vor, die sich durch ...

... Rechtshängigkeit“? "Kräftigen Entscheidung“ und „Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit“? Über denselben Streitgegenstand soll nur einmal entschieden werden. Damit werden nicht bloß unnötige doppelte Inanspruchnahmen der Gerichte, sondern vor allem widersprüchliche Sachentscheidungen vermieden! 19. Was versteht man unter dem Streitgegenstand und wie kann er festgelegt werden? Unter Streitgegenstand wird das verstanden, was prozessual geltend gemacht und über das in einem Urteil entschieden werden soll. Die Festlegung des Streitgegenstands kann entweder nur durch den Antrag (eingliedriger Streitgegenstandsbegriff) oder zusätzlich auch durch den Vortrag der Tatsachen, die den Klageantrag stützen (Lebenssachverhalt), erfolgen (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff). 20. Wann ist ein Urteil rechtskräftig? Formell rechtskräftig ist ein Urteil, wenn es nicht mehr mit Rechtsbehelfen abgeändert werden kann (§ 705 ZPO; weitergehend unten IV.35 ff.). 21. Was bezeichnet man als Rechtshängigkeit, was als Anhängigkeit der Klage? Anhängigkeit der Klage tritt ein mit deren Eingang ...

... im EBV (§§ 987 ff. BGB). Verschärfte Haftung im Bereicherungsrecht (§ 818 IV BGB). Erlöschen der Ansprüche wegen Besitzstörung und -entziehung (§ 864 BGB). Erlöschen der Nachhaftungsansprüche (§§ 736 II BGB, 26, 160 HGB). 24. Welche Klagearten kennt die ZPO und wann ist welche Klageart zu wählen? In der ZPO gibt es die Feststellungs-, die Leistungs- und die Gestaltungsklage. Mit der Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden, vollstreckbar ist ein daraufhin ergehendes Urteil nicht. Geht es dem Kläger um die praktische Durchsetzung eines Anspruchs, muss er mit der Leistungsklage vorgehen, ...

... Voraussetzung einer Beweisaufnahme ist, dass die Tatsache beweisbedürftig ist, d.h. sie muss zwischen den Parteien streitig sein und es muss für die Entscheidung auf sie ankommen. Ferner muss eine Partei einen Beweis angetreten haben (Beibringungsmaxime!) und es dürfen keine Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverbote entgegen stehen. 30. Was bedeutet Strengbeweis? Abweichend vom Grundsatz der Parteiherrschaft ist die Beweisaufnahme nicht dispositiv, sondern zwingend (streng) gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass die Beweismittel und die Art und Weise, in der diese Beweise erhoben werden, abschließend im Gesetz (§§ 355 ff. ZPO) geregelt sind. 31. Welche Beweismittel kennt die ZPO? An Beweismitteln sieht die ZPO Augenscheinseinnahme (§ 371 ZPO), Zeugenbeweis (§§ 373 ff. ZPO), Sachverständigengutachten (§§ 402 ff. ZPO), Urkundenbeweis (§§ 415 ff. ZPO) und Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) vor, bei der grundsätzlich die gegnerische, nicht die eigene Partei vernommen wird. 32. Welche Erwägungen sind im Rahmen der Würdigung eines Zeugenbeweises ...

... (§ 128 I ZPO), ist das Urteil damit die Regelform der verfahrensbeendenden Entscheidung. Allerdings gibt es von diesen Grundsätzen eine Reihe von Ausnahmen. 37. Wodurch unterscheiden sich die Rechtsmittel von den übrigen Rechtsbehelfen? Den Rechtsmitteln kommt – anders als den übrigen Rechtsbehelfen – sowohl eine Devolutiv- effekt (Überwälzung des Rechtsstreits in die nächsthöhere Instanz, die über das Rechtsmittel zu entscheiden hat), als auch ein Suspensiveffekt zu (die Vollziehbarkeit der angefochtenen Entscheidung wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt; § 705 ZPO). 38. Welche Rechtsmittel kennt die ZPO? Berufung (§§ 511 ff. ZPO). Revision (§§ 542 ff. ZPO). Sofortige Beschwerde (§§ 567 ff. ZPO). Rechtsbeschwerde (§§ 574 ff. ZPO). 39. Worum geht es bei der Berufung, worum bei der ...

... Zu unterscheiden sind der Gerichtsvollzieher (§§ 753 ff., 808 ff., 831, 847, 883 ff. ZPO), das Vollstreckungsgericht (§§ 828 ff., 889, 899 ff. ZPO, § 1 ZVG), das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887, 888, 890 ZPO) und das Grundbuchamt (§§ 867 f. ZPO; 13, ...

... Durchführung = Haupttermin Entscheidung = Urteil Z w a n g s v o l l s ...

... Zivilprozesses III. Verfahrensgrundsätze I. Verfahrenseinleitung II. Zulässigkeitsvoraussetzungen III. Verteidigung des Beklagten I. Vollstreckungsvoraussetzungen ...

... Vertretungsbefugnis - Prozessfähigkeit - Gericht Deutsche Gerichtsbarkeit - Zulässigkeit Rechtsweg - Sachliche Zuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit - Internationale Zuständigkeit - Funktionelle Zuständigkeit ...

... C. Reporter - R. Kenneth - S. Ronald - R. Klägerin - Beklagter - Begründetheit - Zulässigkeit - Formeller Parteibegriff Von wem / gegen wird das ...

... Vertretungsbefugnis - Prozessfähigkeit - Prozesshandlungsvoraussetzungen - FÄHIGKEITENBEFUGNISSE Partei zu sein - vor Gericht aufzutreten - Recht - Prozess zu führen im eigenen Namen, im fremden Namen geltend zu ...

... Namen geltend zu machen - Geltendmachung eines eigenen Rechts - Zulässig Geltendmachung eines fremden Rechts - Ausnahme: ...

... Vertretungsbefugnis - Prozesshandlungsvoraussetzungen = Befugnis, ein Recht im fremden Namen geltend zu machen - Gewillkürte ...

... - Außergerichtliches Güteverfahren - Voraussetzungen besond. Klageart - Ordnungsgemäße Klage - Streitgegenstand - Keine Rechtskraft - Rechtsschutz- bedürfnis Klagbarkeit - Anspruch ...

... Örtliche Zuständigkeit - Internationale Zuständigkeit - Funktionelle Zuständigkeit ...

... §29a ZPO§§29, 32 ZPO§§12, 13 ZPO Wahlrecht Kläger Zwingend §§12, 40 I ZPO§35 ...

... Wahlrecht Kläger §35 ZPO §29 ZPO §32 ...