Verfahrensablauf: Besondere Verfahrensgestaltungen, Verfahrensbeendigung, Rechtsmittel von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Verfahrensablauf: Besondere Verfahrensgestaltungen, Verfahrensbeendigung, Rechtsmittel“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • V. Besondere Verfahrensgestaltungen
  • VI. Verfahrensbeendigung
  • VII. Rechtsmittel
  • C. Zwangsvollstreckung
  • I. Vollstreckungsvoraussetzungen

Quiz zum Vortrag

  1. Der sog. Arrest ist auf die Sicherung von Geldforderungen gerichtet.
  2. Die einstweilige Verfügung ist auf die Sicherung sonstiger Ansprüche gerichtet.
  3. Die einstweilige Verfügung teilt sich auf in Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsverfügung.
  4. Das Eilverfahren dient der Sicherung und Erfüllung des materiellen Anspruchs.
  5. Der sog. Arrest ist auf die Sicherung sonstiger Ansprüche gerichtet.
  1. Auf den zulässigen Einspruch hin wird das Verfahren in die Lage versetzt, in der es sich vor Eintritt der Säumnis befand (§ 342 ZPO).
  2. Ist die säumige Partei im Einspruchstermin wiederholt säumig ist, wird der Einspruch mittels zweitem Versäumnisurteil verworfen (§ 345 ZPO).
  3. Ist die Klage nicht zulässig oder das klägerische Vorbringen nicht schlüssig, so wird die Klage als unzulässig bzw. unbegründet abgewiesen, ohne dass der Beklagte verurteilt wird (sog. unechtes Versäumnisurteil).
  4. Die säumige Partei hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Versäumnisurteil zu erheben.
  1. Nein, im Zivilprozess gilt das Strengbeweisverfahren, wonach nur die gesetzlich vorgesehenen Beweismittel herangezogen werden können.
  2. Ja, aufgrund der Dispositonsmaxime ist das problemlos möglich.
  3. Der Richter entscheidet, welche Beweismittel verwendet werden können.
  4. Der Kläger entscheidet, welche Form der Beweisaufnahme gewählt wird.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Eilverfahren
  3. Stufenklage
  4. Urkundsverfahren
  5. Mahnverfahren
  1. Sofortige Beschwerde
  2. Rechtsbeschwerde
  3. Berufung
  4. Revision
  1. Widerspruch
  2. Einspruch
  3. Erinnerung
  4. Wiederaufnahme
  5. Urteilsberichtigung

Dozent des Vortrages Verfahrensablauf: Besondere Verfahrensgestaltungen, Verfahrensbeendigung, Rechtsmittel

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0