Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 7: Bereicherungsrecht 1 - Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 7: Bereicherungsrecht 1 - Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bereicherungsrecht 1
  • 1. Anwendbarkeit §§ 812 ff.
  • 2.Vermögensvorteil
  • 3. Leistung
  • 4. Einzelne Leistungskondiktionen
  • 4.1 § 812 Abs.1,1,1: 0hne Rechtsgrund
  • 4.2 § 812 Abs.1,2,1: Späterer Wegfall
  • 4.3 § 812 Abs. 1,2,2: Zweckfortfall
  • 4.4 § 813 Abs.1: Dauernde Einrede
  • 4.5 § 817 S.1: Gesetz - Sittenverstoß
  • 5. Ausschluss Leistungskondiktion
  • 5.1 § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft
  • 5.2 § 817 S. 2 Aufbau
  • 6. Einzelne Nichtleistungskondiktionen
  • 6.1 § 816 Abs.1,1 Nichtberechtigter verfügt
  • 6.2 § 816 Abs.1,2 Unentgeltliche Verfügung
  • 6.3 § 822 Berechtigter verfügt
  • 6.4 § 816 Abs.2 Leistung an Nichtber.

Quiz zum Vortrag

  1. objektiven Dritten in der Position des Leistungsempfängers.
  2. Leistenden.
  3. objektiven Dritten in der Position des Leistenden.
  4. Leistungsempfängers.
  1. nach 812 I 2 , 1Alt. kondiziert.
  2. 812 ff. nicht angewendet.
  3. nach 812 I 1, 1Alt. kondiziert.
  4. nach 812 I 1, 2Alt. kondiziert.
  5. nach 812 I 2, 2Alt. kondiziert.
  1. Alle genannten Gesichtspunkte sind zutreffend
  2. Auf alle Leistungskondiktionen.
  3. Auch wenn der Empfänger der Leistung sittengemäß handelt.
  4. Auch wenn die Leistung nur vorrübergehend erfolgen sollte.
  1. die Besserstellung des Bereicherten.
  2. der Wortlaut des § 816.
  3. die Abschöpfung der vorhandenen Bereicherung.
  4. dass kein Vorteil für den entsteht, der in fremde Rechte eingreift.
  1. den Nichtberechtigten.
  2. die Rechtsfolge.
  3. den Gegenstand.
  4. die Verfügung.
  5. die Unentgeltlichkeit.
  1. 10
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  5. 8

Dozent des Vortrages Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 7: Bereicherungsrecht 1 - Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... vor Zugewinn, EBV, GoA, Rücktritt, Vertreter ohne Vertretungsmacht u. ä. 2. Etwas erlangt. Jeder ...

... Sicht ist abzustellen. Auf die Sicht des Leistenden, Argument § 366 I, 267 oder die ...

... Leistung ohne Rechtsgrund 2. § 812 I 21 Der Rechtsgrund ist später ...

... Rudi § 812 I 11 1. Etwas erlangt 2. Durch Leistung 3. ...

... des Rechtsgrundes § 812 I 21 ...

... Erfolg bezweckt sein. 4. Der bezweckte Erfolg darf nicht eingetreten sein. Kann mit bezwecktem ...

... ausnahmsweise zur Anwendung, wenn der Leistende mit seiner Leistung ein nicht geschuldetes Tun oder Unterlassen des Empfängers bezweckt. Wann haben die ...

... Hoffnung der späteren Erbeinsetzung. Freikauf einer Prostituierten ...

... § 813 I 1. Etwas erlangt 2. Durch Leistung 3. Trotz entgegenstehender dauernder Einrede ...

... § 138 bereits § 812 I 11 eingreift. Einfache Beamtenbestechung § 331 StGB da nur der Leistungsempfänger ...

... HH verlangt von O Rückzahlung der € 1000.- I 1 § 488 I 2 Darlehnsvertrag 138 I ...

... Ergebnis 812 I 11 (+) Ausschluss der Rückforderung (Kondiktionssperre) § 814 a. Leistung ...

... bezieht sich nicht nur auf § 817 S 1 sondern auf alle Leistungskondiktionen 2. Sittenverstoß leichtfertiges Tun steht vorsätzlichem ...

... Jahr zurück bezahlt werden. Deswegen kann HH nach §812 I 11, 817 ...

... verfügt wirksam 2. § 816 I 2 Nichtberechtigter verfügt unentgeltlich wirksam 3. § 822 ...

... A 2 € 100.- A 3 € 150.- U. Der objektive ...

... Nichtberechtigter sein. Dies ist der Fall, da O die Skulptur abhanden gekommen war 935 I 2. Bei der Skulptur handelt es sich um einen Gegenstand 3. Der Art des ...

... 2. Das Bereicherungsrecht dient zur Abschöpfung der vorhandenen Bereicherung 3. Der Nichtberechtigte soll keinen ...

... die Herausgabe des Bildes 816 I 21. K müsste Nichtberechtigter sein. Er wäre Berechtigter, wenn ...

... lag 5. Die Verfügung müsste gegenüber BG wirksam gewesen sein: G hat gutgläubig das Eigentum erworben 929, 932 (+). Kein Abhandenkommen, da der BG einen natürlichen Willen ...

... des Rudis § 822 1. K müsste Berechtigter sein: K ist Berechtigter, da er Eigentümer des Rudis nach 929 geworden ist. 2. K hat ...

... aber Befreiung von der Leistungspflicht §851 (+) ...

... II 1. Nichtberechtigung des Anspruchsgegners HH ist selbst nicht Eigentümer 2. Leistung an den ...

... 413, 566 c, 567 b, 579, 581, 793, 808, 851, ...