98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht BT Vertiefung 6: Deliktsrecht 2 - Gefährdungshaftung, Produzentenhaftung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Merkmal ist nicht bei einem Schadensersatzanspruch nach § 1 I 1 ProdHaftG zu prüfen?
Welches Merkmal ist falsch? Bei den Verkehrssicherungspflichten, die den Hersteller bei der Produkthaftung nach § 823 I treffen, kann wie folgt differenziert werden:
Bei den Vorschriften der Gefährdungshaftung muss sich die jeweilige besondere „Betriebsgefahr“ in der Rechtsgutsverletzung realisiert haben.Wo kann dieser Gesichtspunkt geprüft werden?
Welche Vorschrift normiert eine Verschuldenshaftung?
„Handeln auf eigene Gefahr“ kann vorliegen, wenn man sich ohne triftigen Grund in eine besondere Gefahrenlage begibt. Dann kann...
Welche Antworten sind nur schwer vertretbar? Unter § 906 können Einwirkungen durch folgende Immissionen fallen:
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