Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 6: Rücktritt 2 und Sachmangelrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 6: Rücktritt 2 und Sachmangelrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rücktritts- und Sachmangelrecht
  • 1. Anspruch §§ 346,437 Nr.2, 326 V
  • 2. Sachmagel lex speziales zu § 119 II
  • 3. Mangel § 434
  • 5. Rücktrittsgrund § 326 V
  • 6. Sachmangel/Gefahrtragung
  • 7. Aufrechnung
  • 8. Wertersatz § 346 Abs.2 Nr.3
  • 8.1 Ausschluss § 346 Abs.3 Nr.3
  • 9. Schadensersatz §§ 346 IV, 280 ff.
  • 10. Sinn und Zweck von §§ 346 ff.
  • 11. Nutzungsersatz § 347 Abs.1,1
  • 12. Exkurs: Fallvariante § 812 Abs.1,2,1
  • 12.1 Saldotheorie

Quiz zum Vortrag

  1. Unmöglichkeit 326 V vorliegen könnte.
  2. die Geschäftsgrundlage gestört ist § 313 III.
  3. eine Sorgfaltsplichtsverletzung eingreift § 324.
  4. Verzug § 323 vorliegt.
  1. Sachmängelgewährleistung §§ 437 ff. geht 119 II vor.
  2. Nur § 123 I ist lex spezialis zu 437 ff.
  3. Sachmängelgewährleistung §§ 437 ff. geht vor.
  4. Anfechtung §§ 119 ff. ist spezieller.
  1. § 346 I Rücktritt.
  2. § 326 V Unmöglichkeit, Gegenleistungsgefahr.
  3. § 434 Sachmangel.
  4. § 446 Gefahrtragung.
  1. Der Käufer, da er grundsätzlich Wertersatz leisten muss § 346 II.
  2. Der Schädiger, da er Schadensersatz leisten muss.
  3. Der Verkäufer, da er den Kaufpreis nicht zurückerhält.
  1. muss der Käufer immer mit der Rückgabe rechnen.
  2. ist der Käufer nicht Eigentümer geworden.
  3. wird nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten gehaftet.
  4. ist der Verkäufer weniger schützenswert.
  1. Alle Merkmale müssen vorliegen.
  2. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten beim Rücktrittsberechtigten.
  3. Unterlassung der Nutzungsziehung.
  4. Möglichkeit der Nutzungsziehung.
  5. Rücktrittserklärung und Rücktrittsgrund.

Dozent des Vortrages Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 6: Rücktritt 2 und Sachmangelrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Vorsichtshalber verschweigt er O einen Unfall des Pkws. Durch höhere Gewalt tritt an den VW ...

... 4. Unmöglichkeit der Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung 326 V, 275 I 2 Alt. 5. Rücktrittserklärung ...

... 1. Mercedes 18.00 Uhr später gestohlen § 446 3. Verpackungsmaterial Typ 0815 in ...

... der Hauptforderung sein (Gegenseitigkeitsverhältnis) 1. Hauptforderung der O 346 I, ...

... 1. Rückgewährschuldverhältnis 2. Verschlechterung der empfangenen Sache. Ausschluss des Wertersatzes a. 346 III Nr. 2 Gläubiger die Verschlechterung zu ...

... nicht erklärt war. Ergebnis Aufrechnung 387 (-). Endergebnis: O kann von HH Rückzahlung des Kaufpreises nach 346 I, ...

... € 5000.- in seinem Safe verwahrt. Er zahlt den Betrag erst nach zwei Jahren zurück. O verlangt ...

... einer ordnungsgemäßen Wirtschaft d. Einstandspflicht des Berechtigten bei gesetzlichem Rücktritt aber nur für die Sorgfalt ...

... € 5000.- 812 I 2 1 Alt. 1. HH etwas erlangt 2. Durch Leistung der O 3. Späterer Wegfall des rechtlichen ...