Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 5: Ersatz, Aufwendungen, Rücktritt 1 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 5: Ersatz, Aufwendungen, Rücktritt 1“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Herausgabe des Ersatzes § 285
  • 2. Aufwendungsersatz §§ 280,283,284
  • 3. Rücktritt § 346 ff.
  • 3.1 Rücktrittsgrund
  • 3.1.1 Gesetzlicher Rücktritt
  • 3.1.2 Aufbau § 323
  • 3.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
  • 3.2.1 Aufbau § 377 Abs.1 HGB
  • 3.3 System des Rücktritts!

Quiz zum Vortrag

  1. § 284 Aufwendungsersatz
  2. § 280, 281 Verzug des Schuldners
  3. § 285 Herausgabe des Ersatzes
  4. § 346 Wirkung des Rücktritts
  5. §§ 437 Nr. 1, 439 Nacherfüllung
  1. das Dauerschuldverhältnis.
  2. die Ex-nunc-Wirkung.
  3. die Ex-tunc-Wirkung.
  4. die einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
  1. Unmöglichkeit § 326 V vorliegen könnte.
  2. die Geschäftsgrundlage gestört ist § 313 III.
  3. eine Sorgfaltsplichtsverletzung eingreift § 324.
  4. Verzug § 323 vorliegt.
  1. bei einem unwesentlichen Mangel § 323 V 2.
  2. wenn der Anspruch verjährt ist.
  3. wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt.
  4. wenn der Rücktrittsgegner geschäftsunfähig wird.
  5. wenn das Rechtsgeschäft anfechtbar ist.
  1. Alle diese Merkmale.
  2. Einen Schaden.
  3. Ein Rückgewährschuldverhältnis.
  4. Einen Rücktrittsgrund.
  5. Eine Rücktrittserklärung § 349.

Dozent des Vortrages Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 5: Ersatz, Aufwendungen, Rücktritt 1

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... O verkauft an Herrmann Hopp ihren VW Lupo. Vor der Übereignung ...

... bzw. Ersatzanspruch. Der Untergang des Pkws führte adäquat zur Entstehung des Anspruchs gegen die Versicherung. - c. Der erlangte Ersatz oder Ersatzanspruch muss an die Stelle des geschuldeten ...

... Lokal des V. Aufgrund einer Unachtsamkeit des V brennt kurz vor der Feier das Lokal ab. F sagt Musiker ...

... auf den Erhalt der Leistung getätigt (+). F hat den Raum gemietet und konnte von der Verfügbarkeit des Raumes ausgehen und ...

... verlangen können? F ist durch die Pflichtverletzung des V nach §275 I nicht zur Zahlung der ...

... 349 Wirkung: Ex-nunc. Das ursprüngliche Leistungsverhältnis verwandelt ...

... Mängelgewährleistung 437 Nr. 3, 280 ff. 311 a 634 Nr. 4, 280 ff. 311 a 4. Sorgfaltsverletzung 280, ...

... erbracht. IV. Angemessene und erfolglose Fristsetzung bzw. deren Entbehrlichkeit §323 II ...

... I HGB 3. Lieferung der Waren 4. Unverzügliche Untersuchung 121 BGB 5. Unverzügliche Rüge ...

... §§350 -353 (beachte bei AGB §308 Nr. 3 u. 7) II. Voraussetzungen des Rücktritts, 1. Rücktrittsgrund, 2. Rücktrittserklärung §349 ...