Archiv - Revisionsrecht Teil 1: Aufbau Gutachten, Zulässigkeit der Revision von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Revisionsrecht Teil 1: Aufbau Gutachten, Zulässigkeit der Revision“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgabenstellungen
  • Aufbau Gutachten
  • Zulässigkeit
  • Statthaftigkeit, §§ 333, 335; 55 JGG
  • Zulässigkeit der Einlegung
  • Form, § 341
  • Frist, § 341
  • Wiedereinsetzung, §§ 44 ff
  • Adressat, § 341
  • Revisionsberechtigung
  • Beschwer
  • Rechtsmittelverzicht, § 302
  • Rechtsmittelrücknahme, § 302

Quiz zum Vortrag

  1. Nur die Revision.
  2. Die Berufung und die Revision.
  3. Die Beschwerde, die Berufung und die Revision.
  1. Keins.
  2. Die Revision.
  3. Die Sprungrevision.
  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Es kommt darauf an, ob eine Berufung oder Revision eingelegt wird. Nur die Berufungseinlegung ist ohne Verteidiger möglich
  1. Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
  2. Die Rechtsmitteleinlegung ist in einen Widerruf des Verzichts umzudeuten, mit der Folge dass eine wirksame Rechtsmitteleinlegung vorliegt.
  3. Das Rechtsmittel wird als unbegründet verworfen, da durch den Verzicht Rechtskraft eingetreten ist.

Dozent des Vortrages Archiv - Revisionsrecht Teil 1: Aufbau Gutachten, Zulässigkeit der Revision

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... der Revision I. Statthaftigkeit 1. §333 Problem: Fehlerhafte Entscheidungsform 2. §335 I Sprungrevision Problem: Unbestimmt eingelegtes R-mittel (Fall 60) ...

 ... Das Telefax 2. Frist, §341 I, II (für StA entsprechend) - In Anwesenheit: Eine Woche nach Verkündung des Problems: Keine Mitteilung der ...

 ... der Einlegung 2. Frist Bsp.: Verkündung am Mittwoch 11.11 Einlegung bis ...

 ... Frist, binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (4) Adressat, judex a quo (5) Vortrag Wiedereinsetzungsgrund Besh.: ...

 ... Einlegung PK der Geschäftsstelle, §299 Inhaftierte 4. Revisionsberechtigung StA = §296 I, II Angekl = §296 I Verteidiger = §297 - Eigenes Recht im eigenen Namen ...

 ... RM-Einlegung (6) nach Urteilsverkündung. Folge: Prozesserklärung ist nicht widerrufbar und anfechtbar = Eintritt der Rechtskraft. Teilverzicht = Teilrechtskraft. Ausnahme: Überwiegende Gründe der Gerechtigkeit ...

 ... wirksame RM-Rücknahme, §302 Rücknahme führt zur Erledigung des RM. Folge: Prozesserklärung ist nicht widerrufbar und anfechtbar ...

 ... unzulässig RM-Einlegung und RM-verzicht gehen gleichzeitig ein = Verzicht unbeachtlich. Nicht nachweisbar, welche Erklärung zuerst ...