Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 5: Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 5: Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  • 2.1 Ev und Verarbeitungsklausel § 950
  • 2.2 Ev und Verbindung § 947
  • 3. Globalzession und Ev
  • 3.1 Doppelermächtigung
  • 3.2 Globalzession und § 138 Abs.1
  • 3.3.1 Schuldrechtliche Verzichtsklausel
  • 3.3.2 Dingliche Verzichtsklausel
  • 3.3.3 Factoring

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Die Verarbeitung § 950.
  3. Die Vermischung § 948.
  4. Die Verbindung von beweglichen Sachen § 947.
  5. Die Verbindung mit einem Grundstück § 946.
  1. §§ 929 ff, 158 I und Vorausabtretung § 398 von Forderungen.
  2. §§ 433, 449 und Vorausabtretung § 398 von Forderungen.
  3. § 946 wird ausgeschlossen.
  4. Der Erwerber wird nicht Eigentümer.
  5. Der Vorbehalt wird auf den nächsten Eigentümer verlängert.
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  5. 5
  1. Beide Ermächtigungen sind gemeint.
  2. Ermächtigung zum Inkasso §§ 362 I, 185.
  3. Ermächtigung zur Verfügung §§ 929 ff., 185.
  1. Alle diese Merkmale müssen vorliegen.
  2. die Lieferung grundsätzlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt erfolgt.
  3. die Globalzession zur Sicherheit für ein Darlehn dient.
  4. es sich um Warenverkehr handelt.
  1. Den Verkauf einer Forderung § 433 II.
  2. Die Übertragung einer Forderung § 398.
  3. Den Erwerb einer Forderung.
  4. Die Verfügung über eine Sache §§ 929 ff.

Dozent des Vortrages Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 5: Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel, Globalzession, Factoring

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... BU: §§ 433, 449, § 631, § 946. BH: Wie nennt sich ...

... §§ 433, 449, § 433, § 929. Bundeswehr • Eigentumsvorbehalt ...

... Übereignung LU. 3. Vereinbarung Verarbeitungsklausel. 4. Verarbeiter i.S.d. § 950 ist L ...

... können so gemeinsam Aussonderung § 47 InsO verlangen. Lieferant 3 kann keine Sonderrechte ...

... Jahre 2009, § 398 Globalzession B, § 488 I Schuldrechtl. Verzichtsklausel. Dingliche Verzichtsklausel ...

... LU §§ 433, 449, 929, 185,  § 398, § 433 ...