Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 1 Grundlagen: Sicherungsübereignung und Sicherungszession von Prof. Dr. John Montag

Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 1 Grundlagen: Sicherungsübereignung und Sicherungszession“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Examensanalyse
  • 2. Grundlagen
  • 2.1 Verfügungsbevollmächtigung
  • 2.1.1 Versteigerung/Eigentumserwerb
  • 2.2 Verfügungsermächtigung
  • 2.3. Sicherungsübereignung
  • 2.3.1 Sicherungsvertrag
  • 2.3.2 Treuhand
  • 2.4 Inkassobevollmächtigung
  • 2.5 Inkassoermächtigung
  • 2.6 Sicherungszession
  • 2.6.1 Treuhand
  • 3.Sicherungsübereignung Fortsetzung
  • 3.1 Veräußerungsermächtigung
  • 3.2.Antizipiertes Besitzkonstitut
  • 3.3 Freigabevereinbarung
  • 3.4 Auflösend bedingte Sicherungsübereignng
  • 4. Sicherungszession Fortsetzung
  • 4.1 Inkassoermächtigung
  • 4.2 Vorausabtretung
  • 4.2.1 Globalzession

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Durch den berechtigten (Eigentümer) selbst.
  3. Durch den Bevollmächtigten §§ 929 ff., 164.
  4. Durch den Ermächtigten §§ 929 ff. 185.
  1. verwaltet fremdes Vermögen.
  2. verwaltet eigenes Vermögen.
  3. ist Forderungsinhaber.
  4. ist Eigentümer.
  1. Inkassobevollmächtigter §§ 362 I, 929, 164.
  2. selbst Forderungsinhaber.
  3. zum Einzug der Forderung ermächtigt.
  4. Inkassoermächtigter §§ 362 II, 185.
  1. Nach §§ 930,868.
  2. Durch Rückübertragung § 929 2.
  3. Einigung über den Eigentumsübergang.
  4. „Automatisch“, bei auflösender Bedingung § 158 II.
  1. *... ist grundsätzlich sittengemäß.
  2. Verleitung zum Kreditschwindel.
  3. Knebelung.
  4. Übersicherung.

Dozent des Vortrages Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 1 Grundlagen: Sicherungsübereignung und Sicherungszession

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 1.1. Bewegliche Sachen a. Verfügungsbevollmächtigung §§929, 164 I. Einlieferer ...

... aber es besteht eine schuldrechtliche Abrede (Sicherungsabrede) nur in einer bestimmten ...

... S = Zedent, B = Zessionar ...

... B muss S zur Veräußerung ermächtigen §§929, 185. Mit jeder Veräußerung wird ...

... Übersicherung: Freigabevereinbarung (Ergänzende Vertragsauslegung §157). Wie wird ...

... zum Inkasso ermächtigen §§362 II, 185. Mit jedem Forderungseinzug wird die Sicherheit ...

Quizübersicht
falsch
richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages