ZPO Ref: § 19 – Objektive Klagehäufung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 19 – Objektive Klagehäufung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 19: Objektive Klagehäufung
  • 1. Allgemeines - a) Begriff und Bedeutung
  • b) Zulässigkeit
  • c) Arten
  • 2. Kumulative Klagehäufung
  • 3. Eventuelle Klagehäufung - a) Zulässigkeit
  • b) Entscheidung
  • 4. Alternative Klagehäufung
  • 5. Sonderfälle - a) Gesetzliche Klagehäufung
  • b) Hilfsprozessantrag

Quiz zum Vortrag

  1. Die Prozessrechtsverhältnisse werden rechtlich getrennt betrachtet.
  2. Die Prozessrechtsverhältnisse werden organisatorisch gemeinsam betrieben.
  3. Die Prozessrechtsverhältnisse werden rechtlich gemeinsam betrachtet.
  4. Die Prozessrechtsverhältnisse werden organisatorisch getrennt betrieben.
  1. Der Streitgegenstand setzt sich aus dem Antrag und dem zu Grunde liegende Lebenssachverhalt zusammen.
  2. Der Streitgegenstand setzt sich bei objektiver Klagehäufung aus zwei Streitgegenständen zusammen.
  3. Der Streitgegenstand setzt sich bei subjektiver Klagehäufung aus zwei Streitgegenständen zusammen.
  4. Der Streitgegenstand Streitgegenstand setzt sich aus der Klageschrift und der objektiven Wahrheit zusammen.
  1. Einstweilige Verfügung und Mahnverfahren
  2. Einstweilige Verfügung und Urkundsverfahren
  3. Einstweilige Verfügung und allgemeines Verfahren
  4. Leistungsklage und Feststellungsklage
  5. Gestaltungsklage und Feststellungsklage
  1. Identität der Parteien
  2. Zuständigkeit des Gerichtes für alle Ansprüche
  3. Gleiche Prozessart
  4. Keine ausdrückliche Verbindungsverbote
  5. Allgemeines Verfahren
  1. Kumulative Klagehäufung
  2. Eventuelle Klagehäufung
  3. Alternative Klagehäufung
  4. Reaktionäre Klagehäufung
  1. Wenn mehrere Ansprüche durch mehrere Anträge in einer Klage nebeneinander geltend gemacht werden.
  2. Wenn mehrere Ansprüche durch ein Antrag in saldierter Form in einer Klage nebeneinander geltend gemacht werden.
  3. Wenn ein Anspruch durch mehrere Klagen geltend gemacht werden.
  4. Wenn in einer Klage ein Anspruch unbedingt- und ein weiterer Anspruch hilfsweise geltend gemacht wird.
  1. Der Zuständigkeitsstreitwert bei kumulativer Klagehäufung
  2. Der Kostenstreitwert bei kumulativer Klagehäufung
  3. Der Kostenstreitwert bei Eventualklagehäufung, wenn über den Hilfsantrag entschieden wird.
  4. Der Zuständigkeitsstreitwert bei Eventualklagehäufung
  5. Der Kostenstreitwert bei Eventualklagehäufung, wenn über den Hilfsantrag nicht entschieden wird.
  1. Unter einer auflösenden Bedingung
  2. Unter einer aufschiebenden Bedingung
  3. Unter einer zeitlichen Befristung
  4. Alle Antworten treffen zu.
  1. Im Tatbestand
  2. Im Rubrum
  3. In den Entscheidungsgründen
  4. An keiner Stelle im Urteil

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 19 – Objektive Klagehäufung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN MONTAG ROHDE ...

... Prozess Gericht Verteidigung ...

... Objektive Klagehäufung Mehrheit von Parteien Mehrheit von Streitgegenständen Streitgenossenschaft Klagehäufung = Mehrheit von ...

... für alle Ansprüche - Fehlen ausdrücklicher Verbindungsverbote Prüfung: Zwischen Zulässigkeit und Begründetheit Gericht Kläger Antrag Lebens- sachverhalt ...

... Klagehäufung Klagehäufung Kläger Beklagter Alternative Klagehäufung Eventuelle Klagehäufung Kumulative ...

... Klagehäufung = Nur ein (saldierter) Antrag Unabgegrenzte Teilklage = Grundsätzlich unzulässig = Auslegung erforderlich Zahlung 15.000,- Anspruch ...

... 2 Streitiges Klägervorbringen StrG 1 StrG 2 Anträge StrG 1 StrG 2 Streitiges Beklagtenvorbringen StrG 1 StrG 2 Prozessgeschichte StrG 1 StrG ...

... II/§ 197 I Innerprozessual Im Zweifel vollständige - Stattgabe Hauptantrag (echter Hilfsantrag) - Abweisung Hauptantrag (unechter Hilfsantrag) Streitwert Zuständigkeit § 5 S.1: Höchster ...

... Vollständig Teilweise Offen Hilfsvorbringen zusätzlicher Antrag Inhalt zusätzliche Sachverhaltsdetails zusätzlicher Sachverhalt Teilurteil Nicht möglich Möglich Abweisung im Übrigen bei Stattgabe ...

... Kosten Nur Hauptantrag Addition Addition Streitwert Hilfsantrag verkürzt Zulässigkeit Haupt- und Hilfsantrag Angriffs- und Verteidigungsmittel zu Haupt- und Hilfsantrag Tatbestand ...

... Bedingung: Auswahl durch Gericht / Bekl = grds. unzulässig: § 253 II Ausnahmsweise zulässig: - Wahlschuld (§ ...

... Zahlung von … verurteilt. Vollständig Teilweise Fallbeispiel: -Nacherfüllung § 634 Nr. 1 BGB. -Nachfristsetzung § 281 BGB. -Schadensersatz §§ 636, 280, 281 ...

... Hilfsantrag Versäumnisurteil für Fall, dass Gericht Säumnis Gegner bejaht Vollständig ...

... Mehrheit der Prozessobjekte (Streitgegenstände) bestehen.Die subjektive Klagehäufung ist unter § 16 dargestellt. Eine objektive Klagehäufung liegt nur vor, wenn eine Mehrheit von Streitgegenständen geltend gemacht wird. Unzweifelhaft wird der Streitgegenstand durch den vom Kläger gestellten Sachantrag ...

... komplexe Klagehäufungen können zu einer besonderen Form der Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen führen. Eventuelle Klagehäufung: Bei der eventuellen Klagehäufung verfolgt der Kläger den Hilfsantrag nur für den Fall des (Miss-)Erfolgs des Hauptantrags. Dabei handelt es sich um eine zulässige innerprozessuale Bedingung. ...

... überlässt aber dem Gericht die Wahl, aus welchem der Anträge die Verurteilung erfolgt. Grundsätzlich ist diese Form der Klagehäufung unzulässig, die neuere Rechtsprechung lässt sie ...

... Bedingung nicht eingetreten, muss der Schuldner sich mit der Vollstreckungsgegenklage zur Wehr setzen. Beispiel: Bekl. wird verurteilt, Mangel zu beseitigen. Hierfür wird ihm Frist gesetzt. ...

... dem bloßen Hilfsvorbringen, bei dem weitere Tatsachen zu dem unverändert bleibenden Streitgegenstand nachgeschoben werden. Hilfsantrag und Hilfsvorbringen unterscheiden sich in einer Reihe von Einzelfragen. Das Hilfsvorbringen kommt auch in der Form des hilfsweisen zu-eigen-Machens von Tatsachen vor, ...