Archiv - LE 2: § 1 Prozess von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - LE 2: § 1 Prozess“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Abschnitt: Verfahren | § 1: Prozess
  • 1. Begriff
  • a) Juristischer Ansatz
  • b) Sozialwissenschaftliche Ansätze
  • 2. Rechtsbeziehungen im Prozess
  • a) Prozessrechtsverhältnis
  • b) Prozesshandlungen
  • 3. Prozessphasen
  • 4. Prozessmaximen
  • a) Verfahrensherrschaft
  • b) Tatsachenbeschaffung
  • c) Kenntnisnahme
  • d) Parteirechte
  • 5. Ablauf des Zivilprozesses

Zuletzt geändert am 21.05.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Die Rechtslage am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung.
  2. Die Rechtslage zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
  3. Die Rechtslage zum Zeitpunkt der Klageerwiderung.
  4. Die Rechtslage zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung.
  1. Öffentliches Recht
  2. Privatrecht
  3. Staatsrecht
  4. Bürgerliches Recht
  5. Strafrecht
  1. Die Wiederaufnahme des Verfahrens.
  2. Die Beschwerde.
  3. Die Revision.
  4. Die Berufung.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Einseitig durch Verzicht oder Anerkenntnis der Parteien.
  3. Beidseitig durch die Parteien, z.B. durch Vergleich.
  4. Ohne Zutun der Parteien, z.B. durch Erledigung der Hauptsache.
  5. Durch Zivilgerichte.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. 1,5-fache Einigungsgebühr für die Rechtsanwälte bei Abschluss eines Vergleiches vor Klageerhebung.
  3. Einigungsgebühr für die Rechtsanwälte bei Abschluss eines Vergleiches nach Klageerhebung.
  4. Hinwirkungspflicht des Richters auf gütliche Streitbeilegung nach § 278 ZPO.
  5. Zwingendes vorprozessuales Güteverfahren nach § 15a EGZPO bei besonderen Streitigkeiten, sofern eine landesrechtliche Umsetzung existiert.
  1. Rechtsgestaltende Prozesserklärungen, z.B. Klagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung.
  2. Angriffs- und Verteidigungsmittel der Parteien.
  3. Alle Antworten treffen zu.
  4. Anträge der Parteien.
  5. Prozesshandlungen des Gerichts.
  1. Grundsätzlich nein, es sei denn, es handelt sich um eine innerprozessuale Bedingung.
  2. Ja, unter Beachtung der §§ 158 ff. BGB.
  3. Nein, auf keinen Fall, im Zivilprozess darf es keine Schwebezustände geben.
  4. Ja, wenn sowohl Gericht als auch beide Parteien damit einverstanden sind.
  1. Wenn das (Fort-)Bestehen des Prozessrechtsverhältnisses davon abhängt.
  2. Wenn der Richter nicht zustimmt.
  3. Bei der Hilfsaufrechnung.
  4. Bei dem Hilfsantrag einer Partei.
  1. Nein, nur das, was der Kläger beantragt hat („ne ultra petita“).
  2. Ja, wenn der Kläger einen Anspruch darauf hat („Prinzip der materiellen Wahrheit“).
  3. Ja, wenn der Anspruch im Mahnverfahren eingeklagt wird.
  4. Es liegt im Ermessen des Richters mehr zuzusprechen oder nicht.
  1. Der Richter, der auch über den Rechtsstreit entscheidet.
  2. Ein speziell ausgebildeter Rechtspfleger.
  3. Die Parteien bzw. ihre Anwälte (Parteiherrschaft).
  4. Alle Antwortvarianten sind möglich.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 2: § 1 Prozess

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Parteiänderung Mehrheit von Parteien Zuständigkeiten Unbeziffeter Klageantrag Objektive Klagehäufung Stufenklage Klageänderung Veräußerung Streitsache Aufrechnung Widerklage Verspätung Säumnis ...

... Prozess: 2. Prozessrechtsverhältnis Wie läuft Prozess ab: 3. Prozessphasen Warum läuft Prozess so ab: 4. Prozessmaximen Was ...

... zur Feststellung und Durchsetzung der privaten ...

... und Begründetheit während des Verfahrens ändernkönnen; dass der Prozess erst nach Ablauf ...

... Verwaltungsrecht Sonst. Öfftl. Recht Prozessrecht Bürgerliches Recht Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht Sonstiges Privatrecht ...

... zur Feststellung und Durchsetzung der privaten ...

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit Musterverfahren Adhäsionsverfahren Zwangsvollstreckungsverfahren Wiederaufnahme Rechtsmittel Urkundenverfahren Allgemeines Verfahren Schiedsrichterl. ...

... Maßnahmen Staatliche Organe Zivilgerichte Schlichtungs Gütestellen Streitige Regelung Einvernehmliche ...

... kann der Gesetzgeber nicht a) den Zivilprozess ersatzlos abschaffen. c) die grundsätzliche ...

... Prozessrechtsverhältnis Wie läuft Prozess ab: 3. Prozessphasen Warum läuft Prozess so ab: 4. Prozessmaximen Was ist ein Prozess: 1. Prozessbegriff Rechtsbeziehungen im Prozess: ...

... Ausnahme: Zulässig als Prozessbedingung Rückausnahme: Auch Prozessbedingung unzulässig bezügl. Bestehen Prozessrechtsverhältnis Möglich bei Erwirkungshandlungen ...

... er nach der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache, aber vor dessen Zustimmung zur Klagerücknahme erklärt wird. b) ist wirksam, wenn ...

... Wie läuft Prozess ab: 3. Prozessphasen Warum läuft Prozess so ab: 4. Prozessmaximen Was ist ein Prozess: 1. Prozessbegriff Rechtsbeziehungen im Prozess: 2. Prozessrechtsverhältnis ...

... Durchführungsphase = Verhandlung Prozessstoff Überprüfungsphase = Fehlerkontrolle und -beseitigung Einigungsphase = Vermeidung Prozess Umsetzungsphase = Durchsetzung Prozessergebnis bei Staat ...

... Einleitung Einigung Vorbereitung Durchführung Überprüfung Umsetzung Klage Weitere Schriftsätze Klageerwiderung Einlegung ...

... geregelte Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung der privaten Rechte des Einzelnen. Die nebenstehende Definition des Zivilprozesses lässt einige wesentliche Grundstrukturen des Zivilprozesses erkennen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Prozess, das bedeutet, dass Zäsuren Zwischenergebnisse ermöglichen müssen, dss sich Zulässigkeit und Begründetheit während des Verfahrens ändern können, dass der Prozess erst...

... hilft, komplexe Prozesslagen zum Beispiel im Bereich der subjektiven oder objektiven Klagehäufung zu lösen. Im Prozessrechtsverhältnis agieren die Beteiligten mittels Prozesshandlungen. Diese lassen sich auf Seiten der Parteien einteilen in Bewirkungshandlungen, die im Prozessrechtsverhältnis ...

... Der Zivilprozess folgt in seiner Grundstruktur dem Modell aller gerichtlichen Verfahren und lässt sich damit in verschiedene Phasen einteilen. Diese haben unterschiedliche Funktionen und werden ...