Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 1: Grundlagen und Nutzungsersatz 1 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 1: Grundlagen und Nutzungsersatz 1“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Eigentümer- Besitzer-Verhältnis §§ 987ff.
  • 1. Grundlagen
  • 1.1 Rechtsfolgen
  • 1.2 Vindikationslage
  • 1.3 Regelungsintension
  • 1.3.1 Besserstellung redlicher Besitzer
  • 1.4 Die Bösgläubigkeit!
  • 1.4.1 Bösgläubigkeit Besitzdiener
  • 1.4.2 Bösgläubigkeit Minderjähriger
  • 1.4.3 Bösgläubigkeit Organe
  • 2. Einzelheiten Nutzungsersatz
  • 2.1 Aufbau §§ 990, 987
  • 2.2 Problem: Entgangener Gewinn
  • 2.3 Bösgläubiger mittelbarer Besitzer
  • 2.4 Sperrwirkung von § 993 Abs.1!
  • 2.4.1 E-B-V Sonderrecht
  • 2.5 Problem: Kenntnis mittelb.Besitzer

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Besitzers der glaubt, er hätte ein Recht zum Besitz.
  3. Fremdbesitzers.
  4. Besitzers der glaubt, er sei Eigentümer.
  5. Eigenbesitzers.
  1. Es ist zu differenzieren nach dem Zeitpunkt der Besitzerlangung.
  2. Wer weiß oder wissen musste, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  3. Wer wissen musste, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  4. Wer weiß, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  1. ist bei einem Kind umstritten.
  2. erfolgt bei Besitzdiener zu Besitzherr nach § 166 analog oder § 831 analog.
  3. ist bei dem einsichtsfähigen Minderjährigen umstritten.
  4. erfolgt bei Gesellschaften für Organe nach § 31 analog.
  5. erfolgt im Verhältnis Erblasser zu Erbe nach § 857
  1. Der mittelbare Besitzer (Oberbesitzer) und der unmittelbare Besitzer.
  2. Der Oberbesitzer.
  3. Der mittelbare Besitzer.
  4. Der unmittelbare Besitzer.
  1. Besonders wichtig § 993, aber alle Antworten sind zutreffend.
  2. § 992 Schadensersatz nur bei deliktischer Besitzerlangung.
  3. § 988 Nutzungsersatz nur bei unentgeltlicher Besitzerlangung.
  4. § 993 I am Ende: Im Übrigen kein Nutzungsersatz und Schadensersatz.

Dozent des Vortrages Archiv - Eigentümer-Besitzerverhältnis 1: Grundlagen und Nutzungsersatz 1

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Vindikationslage § 985 (+) § 986 (-) Eigentümer. Besitzer. Ohne ...

... zu sein, obwohl er nicht Eigentümer ist. Er soll dann wie der Eigentümer behandelt werden. Der Eigentümer kann nach § 903 ...

... dass er einem anderen gegenüber ein Besitzrecht hat. Er ist redlich, weil er glaubt, dieser Person gegenüber ...

... II §996. Die Bösgläubigkeit bezieht sich ...

... nicht in gutem Glauben ist. §932 II. Der Erwerber des Besitzes ist nicht in gutem Glauben, wenn ...

... durch unerlaubte Handlung, bei Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen, auf ihn § 828 analog c. Juristische Personen und Personengesellschaften § 31 analog auf ...

... Besitzer 3. ohne Recht zum Besitz II. Bösgläubiger oder verklagter Besitzer. Bösgläubig ist bei Besitzerlangung, § 990 I ...

... Höhe des objektiven Wertes. Nach § 987 II sind ...

... Gastwirtschaft. Nach 3 Monaten stellt sich heraus, dass der Pachtvertrag nichtig ist. P. war bösgläubig. ...

... die gerade die Gebrauchsvorteile der Sache darstellen, die der Eigentümer auch nach § 985 heraus verlangen kann. Folglich erhält E ...

...nach § 990 I 1 ist bösgläubig, wer bei Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben ist § 932 ...

... Ergebnis: 990, 987. E. verlangt von P. Nutzungsersatz nach § 812 I ...

... G. überhaupt nicht der Eigentümer ist? §§ 990, 987. Da 991 I nach Sinn und ...