Archiv - 7. Vorläufiger Rechtsschutz § 123 VwGO, VA-Sofortige Vollziehung von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - 7. Vorläufiger Rechtsschutz § 123 VwGO, VA-Sofortige Vollziehung“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 15.3.4. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO (Fortsetzung)
  • 15.3.5. § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO
  • 15.4.1. § 80a Abs. 1 VwGO
  • 15.4.2. § 80a Abs. 2 VwGO
  • 15.4.3. § 80a Abs. 3 VwGO
  • 15.5. Vollziehung
  • 15.6.2. Prüfung nach § 80 Abs. 5 VwGO – Begründetheit

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, im Rahmen des § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO.
  2. Nein, dazu besitzen die Länder keine Kompetenz.
  3. Das ist unproblematisch immer möglich.
  4. Dazu bedarf es einer Ermächtigung durch den Bürgermeister.
  1. § 80a VwGO
  2. § 80 Abs. 5 VwGO analog
  3. § 123 VwGO
  4. § 123 VwGO analog
  5. § 80 Abs. 5 VwGO
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Reine Rechtsfolgenverweisung.
  3. Redaktionsversehen, weil Abgaben-/Kostenverwaltungsakte in der Regel keine Drittwirkung entfalten.
  4. § 80 VI VwGO ist auf § 80a III 2 VwGO gar nicht anwendbar.
  5. § 80 VI VwGO bezieht sich nur auf Abgaben- und Kostenbescheide nach § 80 II 1 Nr. 1 VwGO.
  1. Unter Missachtung der tatsächlich bestehenden aufschiebenden Wirkung erfolgt behördliche Vollziehung eines Verwaltungsaktes.
  2. Behörde ordnet in ihrem Bescheid sofortige Vollziehung an.
  3. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entfällt nach § 80 II Nr. 2 VwGO.
  4. Der Verwaltungsakt ist bestandskräftig.
  5. Der Verwaltungsakt ist nichtig.
  1. § 80 V 1 VwGO analog
  2. § 123 VwGO direkt
  3. § 123 VwGO analog
  4. § 80 V 1 VwGO direkt
  5. § 80a VwGO analog

Dozent des Vortrages Archiv - 7. Vorläufiger Rechtsschutz § 123 VwGO, VA-Sofortige Vollziehung

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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