Archiv - Revisionsrecht Teil 3: Absolute Revisionsgründe (§ 338), Wiederholung Zulässigkeit und Begründetheit von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Revisionsrecht Teil 3: Absolute Revisionsgründe (§ 338), Wiederholung Zulässigkeit und Begründetheit“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Details absolute Revisionsgründe
  • § 338 Nr. 1
  • § 338 Nr. 2
  • § 338 Nr. 3
  • § 338 Nr. 4

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, da diese Vorschrift nur diesen Zeugen und dessen Familie schützt und somit der Rechtskreis des Angeklagten nicht verletzt ist.
  2. Nein, da diese Vorschrift nur diesen Zeugen schützt und somit der Rechtskreis des Angeklagten nicht verletzt ist.
  3. Ja, der § 55 berührt wie auch § 52 den Rechtskreis des Angeklagten.
  1. Aus dem Sitzungsprotokoll und im Freibeweisverfahren durch dienstliche Erklärungen.
  2. Aus den Urteilsgründen.
  3. Aus dem Sitzungsprotokoll.
  1. Ja, es wurde § 226 I verletzt, mit der Folge, dass der absolute Revisionsgrund § 338 Nr. 5 vorliegt.
  2. Ja, es wurde § 226 I verletzt, mit der Folge, dass der absolute Revisionsgrund § 338 Nr. 1 vorliegt.
  3. Nein. Beim Amtsgericht kann gemäß § 226 II auf die Hinzuziehung eines Urkundsbeamten verzichtet werden.

Dozent des Vortrages Archiv - Revisionsrecht Teil 3: Absolute Revisionsgründe (§ 338), Wiederholung Zulässigkeit und Begründetheit

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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