BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Revisionsrecht Teil 1: Aufbau Gutachten, Zulässigkeit der Revision“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
T ist in der ersten Instanz wegen Raubes zu 5 Jahren verurteilt worden, welche Rechtsmittel stehen ihm zur Verfügung?
Der 16-jährige Ratte R Junior hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Welches Rechtsmittel steht ihm gegen das Berufungsurteil zur Verfügung?
Ist eine Rechtsmitteleinlegung auch ohne Verteidiger möglich?
Welche Wirkung hat es, wenn ein Rechtsmittelverzicht vor der Rechtsmitteleinlegung bei Gericht eingeht?
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22 Rezensionen ohne Text
... der Revision I. Statthaftigkeit 1. §333 Problem: Fehlerhafte Entscheidungsform 2. §335 I Sprungrevision Problem: Unbestimmt eingelegtes R-mittel (Fall 60) ...
... Das Telefax 2. Frist, §341 I, II (für StA entsprechend) - In Anwesenheit: Eine Woche nach Verkündung des Problems: Keine Mitteilung der ...
... der Einlegung 2. Frist Bsp.: Verkündung am Mittwoch 11.11 Einlegung bis ...
... Frist, binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (4) Adressat, judex a quo (5) Vortrag Wiedereinsetzungsgrund Besh.: ...
... Einlegung PK der Geschäftsstelle, §299 Inhaftierte 4. Revisionsberechtigung StA = §296 I, II Angekl = §296 I Verteidiger = §297 - Eigenes Recht im eigenen Namen ...
... RM-Einlegung (6) nach Urteilsverkündung. Folge: Prozesserklärung ist nicht widerrufbar und anfechtbar = Eintritt der Rechtskraft. Teilverzicht = Teilrechtskraft. Ausnahme: Überwiegende Gründe der Gerechtigkeit ...
... wirksame RM-Rücknahme, §302 Rücknahme führt zur Erledigung des RM. Folge: Prozesserklärung ist nicht widerrufbar und anfechtbar ...
... unzulässig RM-Einlegung und RM-verzicht gehen gleichzeitig ein = Verzicht unbeachtlich. Nicht nachweisbar, welche Erklärung zuerst ...