Archiv - 14. Nachschieben und Nachholen einer Begründung von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 14. Nachschieben und Nachholen einer Begründung“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 20a.1. Nachholen der Begründung / Nachschieben von Gründen
  • 20a.1.1. Nachholen der Begründung
  • 20a.1.2. Nachschieben von Gründen
  • 20a.2. Fehlende Anhörung

Quiz zum Vortrag

  1. Nachholen von Gründen betrifft die formelle Rechtmäßigkeit einer Verfügung, nachschieben einer Begründung die materielle Rechtmäßigkeit
  2. Es gibt keinen Unterschied
  3. Nachgeholt werden Begründungen vorprozessuell, nachgeschoben während eines laufenden Gerichtsprozesses
  4. Es gibt den Begriff „Nachholen der Begründung“ nicht, es muss immer korrekterweise heißen „Nachschieben von Gründen“
  5. Es gibt den Begriff „Nachschieben von Gründen“ nicht, es muss immer korrekterweise heißen „Nachholen der Begründung“
  1. Ja, bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
  2. Nein, auf keinen Fall
  3. Ja, bis zum Abschluss des Vorverfahrens
  4. Ja, wenn ein Nichtigkeitsgrund des § 44 VwVfG vorliegt
  5. Ein Verwaltungsakt bedarf überhaupt keiner Begründung

Dozent des Vortrages Archiv - 14. Nachschieben und Nachholen einer Begründung

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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