Archiv - Lerneinheit 28: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - AT - Der vorläufige Rechtsschutz von Lecturio GmbH

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 28: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - AT - Der vorläufige Rechtsschutz“ von Lecturio GmbH ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht – Allgemeiner Teil (AT)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • A) Zulässigkeit eines Eilantrags
  • B) Begründeheit eines Eilantrags
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
  • II. Vollzugsinteresse tatsächlich überwiegt?
  • Ist die Vollziehungsanordnung ein Verwaltungsakt?
  • § 80 VI VwGO
  • Das Verfahren bei faktischer Vollziehung
  • § 80a VwGO
  • § 80a I Nr.1 VwGO
  • § 80a I Nr.2 VwGO
  • § 80a II VwGO
  • § 80a III VwGO
  • § 80 VI VwGO
  • Prüfungsrelevanz des Streits gem. § 80 VI 1 VwGO
  • § 80 VI 2 Nr.2 VwGO

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, Sie erhalten im Examen einen allumfassenden Sachverhalt, der keiner Aufklärung bedarf.
  2. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  3. Grundsätzlich immer.
  1. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 V VwGO stellen.
  2. eine Anfechtungsklage erheben.
  3. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. §§ 80a I Nr.2 iVm. 80 IV VwGO stellen.
  4. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  1. Nein, da die Vollziehungsanordnung keinen materiell-rechtlichen Regelungscharakter hat.
  2. Ja, da es sich um einen akzessorischen Verwaltungsakt handelt.
  3. Keine der vorstehenden Antworten trifft hier zu.
  1. Alle genannten Antworten sind einschlägig.
  2. behördlichen Vollzugs von einem Verwaltungsakt durch den Begünstigten entgegen bestehendem Suspensiveffekt.
  3. privaten Gebrauchs eines Verwaltungsakts durch den Begünstigten entgegen bestehendem Suspensiveffekt.
  1. Durch ein Verfahren gemäß § 80 V VwGO analog.
  2. Durch ein Verfahren gemäß § 80 V VwGO.
  3. Beide vorgenannten Antworten sind einschlägig.

Dozent des Vortrages Archiv - Lerneinheit 28: Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht - AT - Der vorläufige Rechtsschutz

 Lecturio GmbH

Lecturio GmbH

Lecturio steht für nachhaltige, einfache und kosteneffiziente Aus- und Weiterbildung in Unternehmen und für Privatpersonen. Das Lernangebot umfasst mehr als 7000 videobasierte E-Learning-Kurse in mehr als 80 Themengebieten. Der Fokus für Unternehmen liegt in den Bereichen Compliance, Leadership, Projektmanagement, Softskills, Vertrieb und Medizin. Privatkunden nutzen Lecturio mehrheitlich als Begleiter während ihres Studiums sowie zur Examensvorbereitung in Medizin und Jura. Bei Lecturio lernt man mit praxisnahen videobasierten Online-Trainings – in deutscher und in englischer Sprache. Tausende von Quizfragen machen den Lernerfolg messbar. Lecturio-Kurse sind auf allen Endgeräten abrufbar – mit der iOS- und Android App auch offline. Lecturio hat es sich zur Mission gemacht, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihr volles Potential zu entfalten.

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