98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Lerneinheit 1: Einleitung / Die Verfassungskonformität von Hoheitsakten“ von Lecturio GmbH ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Einführung in das Verfassungsrecht insb.Grundrechte – Online Kurs “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist die Rechtsnatur einer Zwangsmaßnahme eines Polizeibeamten z.B. bei Auflösung einer Versammlung?
Nennen sie Beispiele für Hoheitsakte!
Wer erlässt förmliche Gesetze?
Was ist ein Gesetz im materiellen Sinne? Es ist eine Regelung deren Inhalt betreffend………....mit Bindungswirkung gegenüber der Allgemeinheit wirkt!
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... Verfahrens – Beachtung der hierfür vorgeschriebenen Form A. Die formelle Verfassungskonformität. I. Die Zuständigkeit, die Gesetzgebungskompetenzen. 1. Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatsfunktionen sind damit sowohl dem Bund als auch den Ländern zugewiesen. Bedingt durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland (Gliederung in Bund und Länder) sind hierbei die staatlichen Funktionen, d.h. Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, grundsätzlich den Ländern zugewiesen und bestehen deshalb nur ausnahmsweise zugunsten des Bundes, vgl. Art. 30 GG. Der Bund ist damit nur zuständig, soweit das Grundgesetz eine dahin gehende Regelung trifft oder zulässt. Für die Prüfung der Verfassungskonformität ...
... Grenzen anerkannt. Unterschieden wird zwischen der Kompetenz “Kraft, Natur der Sache” und der Kompetenz “Kraft, Sachzusammenhang” bzw. der “Annexkompetenz”. ( 1 ) Kraft, Natur der Sache. Danach ist der Bund in den Fällen zuständig, in denen eine bundesgesetzliche Regelung nahezu begriffsnotwendig ist. Zweckmäßigkeit genügt nicht. Anerkannt sind insbesondere die Bereiche: Bestimmung der Bundeshauptstadt, der Bundessymbole, wie Bundesflagge, Hymne etc.. Thematisch handelt es sich hierbei um einen Unterfall ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz, d.h. das Erfordernis bundesgesetzlicher Regelung kann nicht geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auf die mit der Föderalismusreform eingeführte Regelung des Art. 22 GG hinzuweisen, dem zufolge das Grundgesetz nunmehr selbst die Aussage trifft, dass die Bundeshauptstadt Berlin ist und die Farben der Bundesflagge Schwarzrotgold sind. (2)Ob es sich bei den Begriffen “Kompetenz kraft Sachzusammenhang” und “Annexkompetenz” um unterschiedliche Dinge handelt, ist umstritten, kann jedoch offen bleiben. Entscheidend ist, dass es um die Regelung einer Materie geht, die dem Bund nicht zugewiesen ist, die sich jedoch als ein “Annex” zu einer dem Bund zugewiesenen Materie, bzw. als zu dieser im Sachzusammenhang stehend erweist und von daher verständlicherweise mitgeregelt wird. Als Beispiel könnte der Begriff “Bundeswehrhochschule” Erwähnung finden. Die Bundeswehrhochschule steht in einem unlösbaren Sachzusammenhang zu dem Begriff “Verteidigung” bzw. bildet einen von diesem nicht loslösbaren Annex. Es würde ...