Archiv - LE 4: § 3 Gericht von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - LE 4: § 3 Gericht“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 3: Gericht
  • 1. Justiz oder Justizverwaltung
  • 2. Deutsche Gerichtsbarkeit
  • 3. Internationale Zuständigkeit
  • 4. Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten
  • 5. Sachliche Zuständigkeit
  • a) Abgrenzungen
  • b) Streitwert
  • 6. Örtliche Zuständigkeit
  • 7. Funktionelle Zuständigkeit
  • 8. Geschäftsverteilung

Zuletzt geändert am 21.05.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich auf jeden, der sich im deutschen Staatsgebiet aufhält.
  2. Auf alle deutschen Staatsbürger.
  3. Sowohl auf alle deutschen Staatsbürger als auch auf alle Personen, die sich im deutschen Staatsgebiet aufhalten.
  4. Nur auf deutsche Staatsbürger, die sich im deutschen Staatsgebiet aufhalten.
  1. Bei Streitwerten über 5.000 €, die nicht ausdrücklich dem Amtsgericht zugewiesen sind.
  2. Bei allen Sachen, die nicht dem Oberlandesgericht zugewiesen sind.
  3. Bei Streitwerten über 3.000€.
  4. Bei besonders komplizierten Sachverhalten, die eine höherinstanzliche Entscheidung erfordern.
  5. Alle Antworten sind richtig.
  1. Zuständigkeitsstreitwert
  2. Rechtsmittelstreitwert
  3. Gebührenstreitwert
  4. Klageerhebungsstreitwert
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Allgemeine Gerichtsstände.
  3. Ausschließliche besondere Gerichtsstände.
  4. Nicht ausschließliche besondere Gerichtsstände.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 4: § 3 Gericht

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2. JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN ...

... Durchführung, Überprüfung, Umsetzung, Klage, weitere Schriftsätze, Klageerwiderung, Einlegung Begründung, Erwiderung Anordnung, Vorverfahren Früher erster ...

... Ausländische Gerichte, ordentliche Gerichtsbarkeit, besondere Gerichtsbarkeiten, erstinstanzliche Sachen, Amts-oder Landgericht, Rechtsmittelsachen, Gerichtsbezirk, andere Gerichtsbezirke, Richter,...

... (Justiz-) Verwaltungsakt, Anfechtungs-/Verpflichtungsklage im verfassungsrechtlichen Sinn, im organisatorischen Sinn, im ...

... Gewaltenteilung, deutsche Gerichtsbarkeit, Recht sprechende Gewalt der Bundesrepublik ...

... oder ausländische Gerichte zuständig, staatsvertragliche Regelung, spezielle Regelung der ...

... Gerichte bedeutet nicht zwingend Anwendung deutschen Rechts! Deutsche Gerichte ...

... SozialGVerfGArbGOrdtl.GVerwGFinanzG ZivGStrafG Streitige GFreiwillige G §51 SGG§33 FGO§40 ...

... ausschließlich die Arbeitsgerichte c) die Arbeitsgerichte, soweit sie sich gegen die KG richtet, die ordentlichen Gerichte, soweit sie sich gegen die GmbH richtet.

... Amts-oder Landgericht, Rechtsmittelsachen Gewaltenteilung ...

... Instanz: Erste Instanz, Zivilsenat, Zivilrichter, Zivilkammer...

... Dritte (Revisions -) Instanz, Zweite (Berufungs ...

...- §34 ZPO §33 ZPO aufgrund allgemeiner Regelung Streitwert bis 5.000.-€ §23 ...

... Sachliche Zuständigkeit §§2 -9 ZPO§§39 -59 GKG §43 GKG§4 I 2 ZPO §44 GKG§5 ...

... Wahlrecht, Kläger Zwingend §§12, 40 I ZPO§35 ZPO §12 ZPO ...

... Zuständigkeit: Beispielsfall zur örtlichen Zuständigkeit Mainz ...

... Insolvenz, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft, Register, Hinterlegung, allgemeine Geschäftsstellen, Kanzlei, Wachtmeister, Aufbau des ...

... von Kapitel 3 anhand: - Lehrbuch - Strukturblatt ...

... diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage, die aufseiten des Gerichts vorliegen müssen. Dies ist die Frage nach der Kompetenzverteilung. Art. 102 GG postuliert den gesetzlichen Richter. Dies schließt nicht aus, dass die Parteien die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen in weiten Bereichen modifizieren können. 1. Justiz / Justizverwaltung: Nicht zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen, wohl aber zur Kompetenzverteilung gehört die Gewaltenteilung. Vor die Gerichte gehören nur die ...

... 4. Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten: Ordentliche Gerichtsbarkeit, besondere Gerichtsbarkeiten, Gewaltenteilung, internationale Zuständigkeit, Rechtswegzuständigkeit. Deutsche Gerichtsbarkeit: SozialG, VerfG, ArbG, Ordtl. G., VerwG, FinanzG, ZivG, StrafG, Streitige G., Freiwillige G. - § 51 SGG, § 33 FGO, § 40 VwGO, § 13 GVG, § 2 ArbGG, § 13 BVerfGG. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland existieren verschiedene Gerichtsbarkeiten, sodass der Klärung bedarf, auf welchem Rechtsweg die anstehende Frage zu klären ist. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte lässt sich dabei nur durch einen Ausschluss der Zuständigkeit ...

... In der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es einen vierstufigen Gerichtsaufbau, auf den sich drei Instanzen verteilen. Als Problem stellt sich dabei nur die Frage, ob der Prozess erstinstanzlich beim Amts- oder beim Landgericht zu beginnen ist. Die Abgrenzung der erstinstanzlichen Zuständigkeit von Amts- und Landgericht ist primär streitwertabhängig geregelt, doch kommen auch andere Abgrenzungskriterien ...

... Zuständigkeit: Richter, Rechtspfleger, interne Verfahrensbeteiligte aufseiten des Gerichts, Gewaltenteilung, internationale Zuständigkeit, Rechtswegszuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, funktionelle Zuständigkeit, deutsche Gerichtsbarkeit, externe Hilfsorgane, andere Gerichtsorgane. Die Zuständigkeit der einzelnen bei den Gerichten tätigen Berufsgruppen regelt die funktionelle Zuständigkeit. Im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren besteht nahezu ausnahmslos die Zuständigkeit des Richters. 8. Geschäftsverteilung: Die Zuständigkeit der Richter eines Gerichts wird über gerichtsinterne Geschäftsverteilungen voneinander abgegrenzt. ...