98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - LE 3: § 2 Partei“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Zuletzt geändert am 21.05.2010
Können Dritte am Rechtsstreit beteiligt werden?
Wer ist Partei kraft Amtes?
Wer wird Partei eines Rechtsstreits?
Wann endet die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft?
Sind Prozesshandlungen eines Minderjährigen wirksam?
Wann ist es ausnahmsweise zulässig, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zumachen?
5 Sterne |
|
8 |
4 Sterne |
|
6 |
3 Sterne |
|
2 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
Ein empfehlenswerter Teil des Gesamtkurses mit soliden Wissenselementen, der zur Wiederholung oder zur Einführung dienen können.
15 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
15 Rezensionen ohne Text
... Durchführung, Überprüfung, Umsetzung, Klage. Weitere Schriftsätze: Klageerwiderung, Einlegung, Begründung, Erwiderung, Anordnung Vorverfahren...
... Schuldner: Parteien kraft Amtes Insolvenzverwalter/Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker/Zwangsverwalter...
... Klage materielle Berechtigung (Monika L., Bill C.; Reporter R., Kenneth S., Ronald R.) Klägerin/Beklagter von wem/gegen wen ...
...c) Klage des (Gemeinschuldners) ... b) Klage des (Gemeinschuldners) ... vertreten durch den (Insolvenz- ...
... Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit (FÄHIGKEITEN §50 ZPO §52 ZPO §§78, 79 ZPO) ...
... Geltendmachung eines fremden Rechts (Ausnahme: Prozessstandschaft)...
... im fremden Namen geltend machen: gewillkürte Parteivertreter/gesetzliche Parteivertreter...
... Rechtsprechungsinfos: Testfragen Seiten 21-34 Nr. ...
... Vertretungsbefugnis, Prozessführungsbefugnis (FÄHIGKEITENBEFUGNISSE §50 ZPO §52 ZPO §§78, 79 ZPO §§80 ff. ZPO) ...
... Neben den Parteien selbst können Dritte (Intervenienten) beteiligt sein, (natürliche und juristische) Personen können alleine oder zusammen mit anderen Parteien sein (Streitgenossen). Am Prozess müssen notwendig zwei verschiedene Parteien beteiligt sein. Deren Bezeichnung variiert je nach Verfahrenskonstellation. Einen Sonderfall bilden die Parteien kraft Amtes. Unabhängig von ihrer Parteistellung müssen die Parteien grundsätzlich gleiche Rechte haben. Alle Prozessbeteiligte (auch das Gericht) unterliegen dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben. ...
... Partei eines Rechtsstreits kann wirksam nur sein, wer eine Reihe von prozessualen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören Fähigkeiten und Befugnisse. Diese sind Teil der allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage, ...
... Eine seltene, aber schwierige Voraussetzung ist die Prozessführungsbefugnis. Unproblematisch ist sie, wenn ein eigenes Recht im eigenen Namen geltend gemacht wird. Die Geltendmachung fremder Rechte setzt eine Prozessstandschaft voraus, die sich aus Gesetz oder aus Rechtsgeschäft ergeben kann. ...