Archiv - LE 20: § 21 Klageänderung, § 22 Veräußerung Streitgegenstand, § 23 Aufrechnung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - LE 20: § 21 Klageänderung, § 22 Veräußerung Streitgegenstand, § 23 Aufrechnung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 21: Klageänderung
  • 1. Begriff und Arten
  • 2. Zulässigkeit
  • 3. Prüfungsschema
  • § 22: Veräußerung der streitbefangenen Sache
  • 1. Einführung
  • a) Problemstellung
  • b) Gesetzliche Regelung
  • 3. Folgen
  • 5. ABSCHNITT: VERTEIDIGUNG
  • § 23: Aufrechnung
  • 1. Doppeltatbestand
  • 2. Primäraufrechnung
  • 3. Hilfsaufrechnung

Zuletzt geändert am 09.11.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Die Geltendmachung eines zusätzlichen Streitgegenstandes neben oder anstelle der bisherigen Klage.
  2. Die Beschränkung nur des Klageantrages in Bezug auf die Hauptsache oder Nebenforderungen.
  3. Die Erweiterung nur des Klageantrages in Bezug auf die Hauptsache oder Nebenforderungen.
  4. Berichtigung oder Ergänzung nur der tatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen.
  5. Alle Antworten treffen zu!
  1. Der Prozess wird mit den bisherigen Parteien fortgesetzt und die Wirkung der Rechtskraft erstreckt sich auf den Rechtsnachfolger, gegen den auch vollstreckt werden kann.
  2. Der Dritte tritt per Gesetz an die Stelle des Klägers bzw. Beklagten.
  3. Der Prozess endet durch Prozessurteil.
  4. Die streitbefangene Sache muss für die Dauer des Prozesses wieder an den Kläger bzw. Beklagten zurückübereignet werden.
  5. Der Prozess wird fortgeführt mit den bisherigen Parteien und der Dritte muss im Anschluss zusätzlich in einem neuen Prozess verklagt werden, damit er von der Rechtskraft des Urteils erfasst wird.
  1. Wenn der Rechtsnachfolger gutgläubig bezüglich des Bestehen des Prozesses war und die Bindung zu seinen Lasten gehen würde.
  2. Wenn der Rechtsnachfolger gutgläubig bezüglich des Bestehen des Prozesses war und die Bindung zu seinen Gunsten gehen würde
  3. Wenn der Rechtsnachfolger bösglaubig bezüglich des Bestehen des Prozesses war und die Bindung zu seinen Gunsten gehen würde.
  4. Alle Antworten treffen zu.
  5. Keine Antwort trifft zu
  1. Die Aufrechnung ist sowohl materielles Gestaltungsrecht, als auch prozessuales Verteidigungsmittel.
  2. Die Aufrechnung kann sowohl vom Kläger, als auch vom Beklagten erklärt werden.
  3. Die Aufrechnung gibt es sowohl als Hilfs-, als auch als Primäraufrechnung.
  4. Die Aufrechnung kann man sowohl in der Prozessgeschichte, als auch im Tatbestand erwähnen.
  5. Bei der Aufrechnung bedarf es sowohl der Zustimmung der Gegenpartei, als auch der des Gerichts.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 20: § 21 Klageänderung, § 22 Veräußerung Streitgegenstand, § 23 Aufrechnung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2. JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht  ...

... Gericht Klage Verteidigung Verfahren Beweis 1 2 3 Arbeitstechniken und Darstellungsformen Sachverhalt Rechtliche Bewertung Praktische Umsetzung 4 5 6 ...

... Unbezifferter Klageantrag Objektive Klagehäufung Stufenklage Klageänderung Veräußerung Streitsache Aufrechnung Widerklage Verspätung Säumnis Selbst. Beweisverfahren Beweiserleichterungen Verfahrensbeendigung Rechtsbehelfe Grundbegriffe Prozess ...

... Änderung von Streitgegenständen Beklagter Kläger ...

... Bedeutung Streitgegenstand nebeneinander nacheinander im gleichen Prozess Klagehäufung §260 Klageänderung ...

... Wertersatz Antrag nicht identisch Unstreitig weiterer Streitgegenstand ...

... Beispielsfälle 3 Antrag Lebenssachverhalt Antrag Lebenssachverhalt Zahlung aus Wechselforderung Zahlung aus Kausalforderung Sachverhalt Antrag nicht ...

... und ein Antrag unstreitig kein neuer Streitgegenstand ...

... Umfang (Antrag) Modifizierung bisherigen Streitgegenstands keine Änderung Streitgegenstand Geltendmachung zusätzlichen Streitgegenstands Keine Klageänderung §264 ...

... Allgemeine Klageänderung §263, §267 Besondere Klageänderung §264 - §266 Ohne weitere Voraussetzungen kraft Gesetzes zu ...

... Gericht die Klageänderung bereits zugelassen: §268 hat sich der Beklagte auf die neue Klage eingelassen: §267 ...

... erledigt erklären verzichten zurücknehmen - Sachurteil: Es ergeht Versäumnisurteil, Kostenbeschluss Feststellungsurteil, Verzichtsurteil, keine Entscheidung ...

... von Kapitel 21 anhand: Lehrbuch Strukturblatt ...

... Unbezifferter Klageantrag Objektive Klagehäufung Stufenklage Klageänderung Veräußerung Streitsache Aufrechnung Widerklage Verspätung Säumnis Selbst. Beweisverfahren Beweiserleichterungen Verfahrensbeendigung Rechtsbehelfe Grundbegriffe Prozess ...

... Gericht Klage Verteidigung Verfahren Beweis 1 2 3 Arbeitstechniken und Darstellungsformen Sachverhalt Rechtliche Bewertung Praktische Umsetzung 4 5 6 ...

... Modifizierung bisherigen Streitgegenstands keine Änderung Streitgegenstand Geltendmachung zusätzlichen Streitgegenstands keine Klageänderung §264 Nr. 1 ...

... Klageanpassung Veräußerung Streitsache - Folgen: Verhandlung mit ...

... Sache = Übereignung Recht, wenn um obligatorischen ...

... Einzelrechtsübertragung unter Lebenden Sache, wenn um dingliches Recht gestritten wird - Sache = Übereignung Recht, wenn um ...

... obligatorischen Anspruch gestritten wird Abtretung Kaufpreisanspruch = Fall des §265 Übereignung Sache = Kein Fall des ...

... den Rechtsvorgänger Kläger Beklagter Klage Rechtsnachfolger §265 II 1 Prozessfortsetzung ohne Berücksichtigung ...

... Prozessrisiko kannte, nicht, wenn er insoweit gutgläubig war. Bindung zu Gunsten Rechtsnachfolger immer gerechtfertigt, unabhängig ...

... den Rechtsnachfolger Kläger Beklagte Klage Rechtsnachfolger - Beteiligung am Prozess als: ...

... weiter verfolgen §265 II 1 Bei Veräußerung durch Kläger: Antrag und Tenor auf Leistung an Rechtsnachfolger Teleologische Reduktion ...

... von Kapitel 22 anhand: Lehrbuch Strukturblatt ...

... unbezifferter Klageantrag Objektive Klagehäufung Stufenklage Klageänderung Veräußerung Streitsache Aufrechnung Widerklage Verspätung Säumnis Selbst. Beweisverfahren Beweiserleichterungen Verfahrensbeendigung Rechtsbehelfe Grundbegriffe ...

... Prozess Partei Gericht Klage Verteidigung Verfahren Beweis 1 2 3 Arbeitstechniken und Darstellungsformen Sachverhalt Rechtliche Bewertung Praktische Umsetzung ...

... Klage Aufrechnung Geständnis Einwendungen Anerkenntnis Säumnis  ...

... vor Prozess Prozessuales Verteidigungsmittel Prozesshandlung Prozessaufrechnung Erklärung und Geltendmachung ...

... GVG §388 BGB §533, 767 II ZPO §393 BGB Voraussetzungen §322 II ZPO §389 BGB Folgen dann ...

... streiten allein über Aufrechnungsforderung Streitwert: Allein Wert ...

... Aufrechnung Bestreiten Verteidigung gegen Klage Aufrechnung ...

... Aufrechnungsforderung 4.000.- Insgesamt Kosten 4.000.- 1 Quote 4.000.- 1 Kläger Kläger Beklagter Klage: 4.000.- Aufrechnung ...

... und Kostenentscheidung: §45 III GKG unterliegt mit obsiegt von insgesamt bezüglich ...

... 4.000.- 6.000.- Insgesamt Kosten 4.000.- 2 Quote 6.000.- 3 Kläger. Kläger Beklagter Klage: 4.000.- Aufrechnung 6.000.- ...

... Kostenentscheidung: §45 III GKG unterliegt mitobsiegt mit von insgesamt bezüglich 4.000.- Klageforderung 1.000.- 3.000.- 4.000.- Aufrechnungsforderung 1.000.- 7.000.- 8.000.- ...

... Testfragen Seiten 390 -399 Nr. 123 ...

... in der Änderung der Prozesssubjekte (Parteien) oder in der Änderung der Prozessobjekte (Streitgegenstände) bestehen. Verbreitet wird unter der Klageänderung nur die objektive Klageänderung verstanden. Die subjektive Klageänderung ist unter § 15 dargestellt. Eine objektive Klageänderung liegt nur vor, wenn der Streitgegenstand sich nach Rechtshängigkeit ändert. Unzweifelhaft wird der Streitgegenstand durch den vom Kläger gestellten Sachantrag bestimmt. Ob darüber hinaus ergänzend auch der zur Begründung des ...

... Der Normalfall der Klageänderung kann darin bestehen, dass der neue Streitgegenstand neben den bisherigen, weiter verfolgten Streitgegenstand tritt (nachträgliche Klagehäufung), oder darin, dass der bisherige Streitgegenstand fallen gelassen und durch den neuen Streitgegenstand ersetzt wird (Klagewechsel). Für beide Fälle gelten die §§ 263, 267 ZPO. Besondere Regelungen enthält das Gesetz daneben für besondere ...

... Handhabung Prüfungsschema: Ist die Klageänderung kraft Gesetzes zulässig: § 264. Hat das Gericht die Klageänderung bereits zugelassen: § 268. Hat sich der Beklagte auf die neue Klage eingelassen: § 267. Hat der Beklagte in die Klageänderung eingewilligt: § 263. Ist die ...

... gibt es nicht. Zur Vermeidung unnötigen Aufwands, hat sich das vorstehende Prüfungsschema bewährt. Dieses bezieht neben den Voraussetzungen der ...

... streitbefangene Sache während des Prozesses, so verliert er seine Passivlegitimation, die Klage wird dann unbegründet. Veräußert der Kläger die streitbefangene Sache, so verliert er neben seiner Aktivlegitimation auch seine Prozessführungsbefugnis, sodass die Klage unzulässig und unbegründet wird. Das Gesetz behandelt die Veräußerung der streitbefangenen Sache als besonderen Fall der Klageänderung und regelt ihn in § 264 ZPO (sowie für den ...

... laufenden Prozesses ist zulässig. Der Gesetzgeber hat bewusst sowohl ein materielles Verfügungsverbot als auch einen gesetzlichen Parteiwechsel ausgeschlossen. Der Prozess wird ohne Rücksicht auf die Veräußerung zwischen den bisherigen Parteien fortgesetzt (§ 265 I ZPO), die Rechtsnachfolger werden allerdings an das Ergebnis ...

... Recht gestritten wird. Sache = Übereignung. Recht, wenn um obligatorischen Anspruch gestritten wird. Recht = Abtretung. Sauberer Abgrenzung bedarf die Frage, ob es sich um einen Fall der §§ 264, 265 ZPO handelt. Das ist nur dann der Fall, wenn der die Sachlegitimation einer Partei begründende Gegenstand durch Einzelrechtsübertragung unter Lebenden übertragen ...

... ff.: Nebenintervenient § 265 II 2 § 64: Hauptintervenient § 265 II 2 § 263: Neue Partei. Der Rechtsnachfolger kann sich darüber hinaus am Verfahren beteiligen, sei es neben der bisherigen Partei, sei es anderer Stelle als alleinige neue Partei. Für das Verfahren ist danach zu differenzieren, ob die Rechtsnachfolge aufseiten des Klägers oder aufseiten des Beklagten eintritt. Hat der Kläger veräußert, muss er seinen Antrag auf Leistung an den neuen Rechtsinhaber umstellen, der Beklagte kann, wenn der Rechtsnachfolger gutgläubig war, Klageabweisung beantragen. Hat der Beklagte veräußert, kann der Kläger die Klage (auf das Surrogat) än- ...

... spätung. Bestreiten, Nichtbestreiten, Erledigung, Vergleich, Einreden, Gegenanspruch, Tatsachen, Angriff, Verteidigung, Beendigung, Passiv, Aktiv, Rechtsansichten, Aufrechnung. Der Beklagte kann sich im Prozess auch mit einem Gegenanspruch verteidigen. Dieser kann im Wege der Verteidigung mittels einer Prozessaufrechnung oder im Wege des Gegenangriffs mittels einer Widerklage (unten § 24) geltend ...

... sie das Erlöschen der Klageforderung, sodass die Klage unbegründet wird. Prozessuale Folge der wirksamen Aufrechung ist die Erstreckung der Rechtskraft auch auf die Aufrechnungsforderung. Das Fehlen einer materiellen oder prozessualen Voraussetzung führt dazu, dass die Aufrechnung insgesamt (auch die an sich wirksame Seite) unwirksam ist, da davon auszugehen ist, dass die Aufrechnung nur gewollt ist, wenn sie prozessual ...

... Dabei verteidigt sich der Beklagte nur mit der Aufrechnung, die Klageforderung wird zugestanden. Primäraufrechnung, Kläger, Beklagter, Klage. Aufrechnungunstreitig: Verteidigung nur mit Aufrechnung, Parteien streiten allein über Aufrechnungsforderung.

... Urteil: Klageabweisung, da Klageforderung nicht besteht. Streitwert und Kostenentscheidung unterliegt... 

... Urteil: Klageabweisung, Klageforderung durch Aufrechnung erloschen, Streitwert und Kostenentscheidung unterliegt...