Archiv - LE 10: § 9 Rechtliche Bewertung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

video locked

Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - LE 10: § 9 Rechtliche Bewertung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessuale Arbeitstechniken und Darstellungsformen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 9: Rechtliche Bewertung
  • 1. Einseitiges Gutachten
  • 2. Zweiseitiges Gutachten: Relation
  • a) Aufbau
  • b) Prozessstation
  • c) Weitere Stationen
  • 3. Sonderformen
  • a) Anwaltsgutachten
  • b) Hilfsgutachten

Zuletzt geändert am 09.11.2010


Quiz zum Vortrag

  1. Relationstechnik
  2. Referenztechnik
  3. Relevanztechnik
  4. Restitutionstechnik
  5. Relativitätstechnik
  1. In der Kläger- und der Beklagtenstation.
  2. In der Parteistation.
  3. In der Rechtsstation.
  4. In der Gutachtenstation.
  5. In der Entscheidungsstation.
  1. Nach der Zulässigkeit und vor der Begründetheit der Klage
  2. In der Zulässigkeit der Klage.
  3. In der Begründetheit der Klage.
  1. Zweckmäßigkeitserwägungen.
  2. Prozessstation
  3. Zulässigkeit
  4. Begründetheit
  5. Beweisstation
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Klage ist unzulässig.
  3. Klage ist unbegründet.
  4. Klage ist unschlüssig.
  5. Klage kann aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen mehrfach begründet werden.

Dozent des Vortrages Archiv - LE 10: § 9 Rechtliche Bewertung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


Kundenrezensionen

(15)
4,5 von 5 Sternen
5 Sterne
10
4 Sterne
3
3 Sterne
2
2 Sterne
0
1  Stern
0

15 Kundenrezensionen ohne Beschreibung


15 Rezensionen ohne Text


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN, Dr. Oberheim, Zivilprozessrecht, BMR, BOHNEN, MONTAG, ROHDE ...

... Tatbestand, Sachbericht, Darstellung, Rechtslage, Gutachten, Relation, Darstellung, Ergebnis, Schriftsatz, Vertrag ...

... Ergebnis, Darstellung, Rechtslage, Darstellung, Sachverhalt, Sachverhaltsfeststellung, Praktische Umsetzung, Rechtliche Bewertung, Gesprächs ...

... Zulässigkeit. Ist die Klage nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründet? Beweisstation Welche praktischen Entscheidungen sind zu treffen? ...

... zweifelhaft = Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen ...

... Ordnungsgemäße Klage, Keine Rechtskraft, Keine Rechtshängigkeit, Rechtsschutzbedürfnis, Klagbarkeit, Anspruch, Schiedsgerichtsabrede, Prozesssicherheit, Kostenerstattung ...

... die von ihm begehrte Rechtsfolge herbeizuführen? = Ist die Klage schlüssig? = Aufbau: Was will der Kläger(Begehr)? ...

... Anspruch. VI. Rechtshindernde Einwendungen, B. Erlöschen Anspruch (Rechtsvernichtende Einwendungen), C. Durchsetzbarkeit Anspruch (Rechtshemmende Einwendungen), VI. ...

... ihm begehrte Rechtsfolge herbeizuführen? = Ist die Verteidigung erheblich? = Aufbau: Bestreitenzulässig? Rechtsfolge Gegenrecht? Gehört bestrittene Tatsache zu den Voraussetzungen der Schlüssigkeit ...

... bewiesen? = Aufbau: Auf welche Tatsachen kommt es an? Beweiswürdigung, ist hierüber ...

... und wie lauten sie? = Praktische Umsetzung in Tenor = Aufbau: Hauptsacheentscheidung, Inhalt (Stattgabe/ ...

... Vorrang, Zulässigkeit, Kontrolle von Formen und Fristen, Variabel, Nachrang, Zulässigkeit, Einhaltung von Formen ...

... Prozessual Schlichtung, Vortrag und Beweis von Tatsachen, Besorgen Informationen und Beweismittel, Sonstiges Information Rechtsschutzversicherung. Wahl Vorgehen (Verfahrensart, Rechtsbehelf) PKH-Verfahren, Mahnverfahren, Eilverfahren, Urkundenverfahren, Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsbehelfe ZwVollstr. Wahl Beteiligte, Aktiv-/Passivlegitimation, Prozesshandlungsvoraussetzungen, Streitgenossenschaft/-Streitverkündung. Wahl Gericht, Zuständigkeiten, Wahl Streitgegenstand, Klageart, ...

... Nur Klägervortrag, Nur eine fehlende Voraussetzung, Nur eine AGL, Weitere ZulVor, Begründetheit, Beklagtenvortrag, Beweisfragen, Übrige Anspruchsvoraussetzungen, Übrige Anspruchsgrundlagen. Begründetheit, Ist die Klage ganz oder teilweise unzulässig, so ist die materielle Rechtslage hilfsweise gutachtlich darzustellen. Erfordert der Entscheidungsentwurf eine Stellungnahme ...

... Bearbeitungsvermerk, Hilfsgutachten, Hauptgutachten, Klageunzulässig, Klage unschlüssig, Klage unbegründet, Klage mehrfach begründet, Klage zulässig und nur aus einer AGL begründet. Nur eine fehlende ZulVor, Nur Klägervortrag, Nur eine ...

... Streitiger Vortrag beider Parteien, Grundlage: Vortrag eigener Partei Einbeziehung ...

... Ziel: Subjektiv optimale Lösung, Grundlage: Streitiger Vortrag beider Parteien, Grundlage: Vortrag eigener Partei, Einbeziehung Vortrag Gegner, Situation: ...

... Verweisung, Keine Details, Nachholen in Begründung, Alternativlösungen nur andeuten, Hinweise und Alternativen ausarbeiten, Fundstellen, Unklarheiten, Vorschläge auch zu Verfahrensablauf, Vergleich, Keine feste ...

... von Kapitel 9 anhand: Lehrbuch, Strukturblatt ...

... Darstellung Rechtslage V. Keine schriftliche Abfassung Hauptleistung: Gutachten Nebenleistung: Hilfsgutachten Gutachtenmüssen werden im Examen als schriftliche Hauptleistung regelmäßig in Anwaltsklausuren verlangt oder kommen als Hilfsgutachten in Betracht, wenn die Hauptleistung die Rechtsfragen nicht vollständig erschöpft. In allen anderen Fällen sind sie nur als persönliches Arbeitsmittel erforderlich, das nicht schriftlich auszuformulieren ist und nicht Teil der abzugebenden Leistung wird. Das Gutachten dient der Prüfung aller für die Lösung relevanten rechtlichen Fragen. Es folgt in seinem Aufbau grundsätzlich der Denkform, in der die Lösung entwickelt wird und besteht aus der Beantwortung einer Fallfrage in einem formalisierten Verfahren. Der Fallfrage („Kann der Kläger Leis- tung verlangen?“) wird in Form einer Hypothese vorangestellt und mit ihren Voraussetzungen verknüpft („Der Kläger 25 O be ...

... Stehen der Durchsetzbarkeit des Anspruchs Umstände entgegen?) in einem Durchgang nur dann geprüft werden, wenn der zu Grunde zu legende 2 6 Oberheim Klausu r Materielles Recht Prozessrecht Vorschlag Einseitige Aufgabe Zweiseitige Aufgabe V. Rechtliche Bewertung 2. Strukturierung a) Grobgliede rung: Ein- und zweiseitige Gutachten Gutachtenformen Kläger Beklagter Beweis Prozessrecht ...

... = abschließende Bewertung Vorschluss mündl. Verhandlung = prognostische Bewertung Phantasie und Kreativität Prozessrecht Zweckmäßigkeit Materielles Recht Vorschlag Prozessrecht Materielles Recht Vorschlag Funktion und Ziel rechtlichen Bewertung von prozessualen und materiellen Fragen Abgeschlossener Sachverhalt Gestaltbarer Sachverhalt Prozessrecht Vorschlag Kläger Beklagter Beweis Zweckmäßigkeit Kläger Beklagter Beweis Vorschlag Prozessrecht Aufbau und Inhalt des Gutachtens hängen davon ab, ob dieses aus der Sicht eines Richters oder aus der Sicht eines Anwalts zu erstellen ist. Gerichtsgutachten sollen am Ende des Verfahrens eine objektivrichtige Entscheidung vorbereiten. Da das Gericht über die Sache nur beim Vorliegen der prozessualen ...

... Klagbarkeit Anspruch.Keine Rechtshängig kt Einreden Schiedsgervereinbarung Kostenerstattung Sonst. Proz. Vereinbarung Prozesss ich erheit Voraussetzungen besonderer Prozess institute Drittbeteiligung Objektive Klage häufung Subjektive Klageänderung Subjektive Klage häufung Objektive Klageänderung Zulässigkeitsvoraussetzungen Prozessfortsetzungsvoraussetzungen.Statthaftigkeit Beschwer Zuständigkeit.

Frist Formprüfung nur, soweit zweifelhaft Kläger Beklagter Beweis Zweckmäßigkeit Vorschlag Prozessuale Fragen Prozessrecht...

... Prozessrecht Kläger Beklagter Beweisvorschlag Materielles Recht Prozessrecht Zweckmäßigkeitvorschlag Kläger Beklagter Beweiszweckmäßigkeit Vorschlag Pro zessrecht Materielle Fragen = Wer will was von wem warum woraus Ermittlung nach Recht s folgen und Tat bestand möglicher Anspruchsgrundlagen.

Anspruch entstanden = Vorliegen Anspruchsvoraussetzungen (Bsp.: Vertrag) ...

... Kläger Beklagter Beweis Zweckmäßigkeit Vorschlag Prozessrecht Materielle Fragen= Ist die Klage nach dem Vortrag des Beklagten unbegründet.

Gehört die bestrittene Tatsache zu den Voraussetzungen der eit der Klage ( ist sie erheblich)? Erheblichkeit.Welche Rechtsfolge hätte das Gegenrecht. Liegen die Voraussetzungen des Gegenrechts im Tatsachenvortrag des Beklagten vor (Subsumtion). I. Der Beklagte verteidigt sich mit dem Bestreiten von Tatsachen II. Der Beklagte verteidigt sich mit dem Vortrag neuer Tatsachen. Welch es Gegenrecht kann Vorbringen ausfüllen. Aufbau: Beklagt er Beklagter Grundsätzlich wird der gesamt Vortrag der Partei in „ihrer“ Station behandelt. Nur ausnahmsweise ist es erforderlich, nach der Beklagtenstation noch einmal auf den Klägervortrag einzugehen. Nötig sind sol- cheweiteren Sachstationen, wo in der vorangegangenen Station neuer relevanter Sachvortrag eingeführt wurde, zu dem die Einlassung des Gegners noch geprüft werden muss. Wichtigstes Beispiel ist die Hilfsaufrechnung des Beklagten. 33 Obe ...

... Beweisaufnahme erfolgt, so ist deren Ergebnis zu würdigen. 34 Obeheim Klausur V. Rechtliche Bewertung 2. Strukturierung b) Hauptgliederung: Stationen Gutachtenstationen Prozessrecht Materielles Recht Vorschlag Prozessrecht Kläger Beklagter Beweisvorschlag. Materielles Recht Prozessrecht Zweckmäßigkeit Vorschla g Kläger Beklagter Beweis Zweckmäßigkeit Vorschlag Prozessrecht Beweisfragen Aufbau: Auf welche Tatsachen kommt es an. Beweiswürdigung.Ist hierüber bereits Be weis erhoben? Beweisergebnis, ggf.obj. Beweislast ...

... Ablehnungsantrag, Gehörsrüge.Vermeidung Prozess Verzicht, Anerkenntnis; Vergleich. Vorbereitung Prozess Ausübung Gestaltungsrecht, Schlic htungsantrag, Informationen/Beweismittel, Rechtsschutzvers. Rechtsbehelfe, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe , Wiederaufnahme , Neue Klage.Zwangsvollstreckung Einleitung, Durchführung, Abwehr Einhaltung von Fristen (Verjährung, Prozessfristen) Konkretisierung der Begehrdes Mandanten (soweit erforderlich) Zweckmäßigkeit Eigenständige Station(Keine Wiederholung Rechtsprüfung) 36 Oberheim Klaus ur V. Rechtliche Bewertung 2. Strukturierung b) Hauptgliederung: Stationen Gutachtenstationen Prozessrecht Materielles Recht Vorschlag Prozessrecht Kläger Beklagter Beweis Vorschlag Mat erielles Recht Prozessrecht Vorschlag Kläger Beklagter Beweis Zweckmäßigkeit Vorschlag P ...

... auch Hilfs- und Gegennormen eine Rolle. Beim Auffinden dieser Normen hilft die Prüfung des Sachverhalts („Wer will was von wem woraus?“). Die Anspruchsgrundlage muss auf das vom Gläubiger verfolgte Rechtsschutzziel gerichtet sein. Die Suche nach der einschlägigen Anspruchsgrundlage kann von der begehrten Rechtsfolge (z.B. Zahlung [Erfüllung, Schadensersatz, Bereicherung], Herausgabe, Unterlassung), oder von den Rechtssubjekten ausgehen (z.B. Gläubiger und Schuldner als Vertragspartner, Eigentümer/Besitzer, Familienmitglieder, Hinterbliebene). Kommen mehrere Normen in Betracht, ist deren Prüfungsreihenfolge festzulegen. Dabei verdrängen spezielle Regelungen die allgemeinen, häufig ist die Reihung Frage der Zweckmäßigkeit Innerhalb der einzelnen Normen erfolgt die weitere Untergliederung nach den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen. Diese ergeben sich regelmäßig aus dem Wortlaut des Gesetzes. Vor der Ausarbeitung muss die Struktur des Gutachtens verfeinert werden. Das durch die Norm und ihre Voraussetzungen vorgegebene Untersuchungsprogramm muss durchlaufen, die sich dabei ergebenen Detailfragen müssen beantwortet werden. 37 Oberheim Kl ...

... er verlangt von der Beklagten Zahlung von 15.000,- € 1. Anspruch aus § 280 I BGBE in dahin gehender Anspruch kann sich ergeben aus § 280 Abs. 1 iVm § 241 Abs 1 BGB . a) Schuldverhältnis Voraussetzung hierfür ist , dass zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis zustande gekommen ist. Ein solches kann Gliederung Nicht zu detailliert, z.T. ersetzen durch Absatzbildung - Formulierungsfloskeln Gliederung Nicht zu detailliert, zT ersetzen durch - Absatzbildung - Formulierungsfloskeln Ausformulierung - Elaborierter Sprachstil - Wissenschaftlich exakt - Korrekte Rechtschreibung - Fehlerfreie Interpunktion - Richtige Fremdwörter - Keine Abkürzungen - Lesbarkeit Handschrift Ausformulierung - Elaborierter Sprachstil - Wissenschaftlich ...