Archiv - Grundlagen des Zivilprozesses von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Grundlagen des Zivilprozesses“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilprozessrecht für Studenten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • II. Ablauf des Zivilprozesses
  • III. Verfahrensgrundsätze
  • IV. Umsetzung der Verfahrensgrundsätze im Zivilprozess
  • B. Erkenntnisverfahren
  • I. Verfahrenseinleitung

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, die Parteien entscheiden über Einleitung des Verfahrens (Dispositionsmaxime).
  2. Ja, bei Ansprüchen über 5.000€ (Offizialmaxime).
  1. Nein, das Gericht ist an die Parteianträge gebunden (ne ultra petita).
  2. Ja, wenn ein materiell-rechtlicher Anspruch darauf besteht.
  1. Jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen selber in den Prozess einführen.
  2. Der Kläger ist alleine verpflichtet, alle Tatsachen in den Prozess einzubringen.
  3. Das Gericht muss die für den Prozess entscheidungserheblichen Tatsachen eigenständig ermitteln.
  1. Der Richter, der das Verfahren auch entscheidet (Unmittelbarkeitsgrundsatz).
  2. Ein speziell ausgebildeter Rechtspfleger.
  3. Aus Verfahrensbeschleunigungsgründen gibt es in jedem Dezernat einen Richter, der alle Zeugenvernehmungen durchführt.
  1. Früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren.
  2. Amtsermittlung oder Parteivernehmung
  3. Urkunds- oder Mahnverfahren.
  1. Die schnelle Titulierung von (vermutlich) unstreitigen Ansprüchen.
  2. Gerichtliche Mahnung, um einen Schuldner in Verzug zu setzen.
  3. Eigenmächtige Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger.

Dozent des Vortrages Archiv - Grundlagen des Zivilprozesses

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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