Archiv-Familienrecht 1 von Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv-Familienrecht 1“ von Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Familien- und Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in das Familienrecht
  • Verlöbnis
  • Eheschließung
  • Eheaufhebung §§ 1313 ff BGB
  • Eheliche Gemeinschaft §§ 1353 ff BGB
  • 1) Schlüsselgewalt § 1357 BGB
  • 2) Pflicht zur Rücksichtsnahme
  • Güterrecht - bestehende Ehe

Dozent des Vortrages Archiv-Familienrecht 1

Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

Frau Gretel Diehl,

ist Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und seit 1986 Familienrichterin. Sie ist seit Jahren in der Fortbildung für Jugendämter, Richter und Rechtsanwälte tätig. Frau Diehl ist Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg.

 


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Ehe Elterliche Sorge Rechte an der Ehewohnung ...

... Scheidungsvoraussetzungen Regelung der elterlichen Sorge und des ...

... Wächteramtes Art. 3 GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – auch in der Ehe Einfachgesetzliche ...

... Vertrag § 1297 BGB -> nicht einklagbar Vermögensrechtliche Ersatzpflichten aus Vertrauenshaftung und auf Rückgabe ...

... oder Geschwister (§ 1307) Volljährigkeit, aber Befreiung schon ab 16 (§ 1303 BGB), ...

... Entscheidung (neu -> Beschluss) möglich Wichtigste Gründe in der Praxis: Täuschung, Drohung ...

... 1) sog. Schlüsselgewalt § 1357 BGB = Geschäfte des täglichen Lebens – Verpflichtung des anderen Ehegatten ...

... Güterstand der Zugewinngemeinschaft §§ 1363 ff BGB b) Gütertrennung §§1413 ff BGB c) ...