Archiv-Erbrecht 1 von Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv-Erbrecht 1“ von Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Familien- und Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übersicht Erbrecht
  • Grundlagen des Erbrechts
  • Gesetzliches Erbrecht 1. Verwandtenerbrecht
  • Verwandtenerbrecht - Fortsetzung
  • Gesetzliches Erbreecht Grundfall
  • Gesetzliche Erbfolge Gütertrennung
  • Gewillkürte Erbfolge Letzwillige Verfügungen
  • Gewillkürte Erbfolfge Testament Fortsetzung

Dozent des Vortrages Archiv-Erbrecht 1

Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

Vorsitzende Richterin des 4. Zivilsenats am OLG Frankfurt Gretel Diehl

Frau Gretel Diehl,

ist Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und seit 1986 Familienrichterin. Sie ist seit Jahren in der Fortbildung für Jugendämter, Richter und Rechtsanwälte tätig. Frau Diehl ist Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg.

 


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... nur mit schriftlicher Genehmigung © Gretel Diehl, Übersicht: Grundlagen des Erbrechts, insbesondere Erwerb ...

... der oder die Erben in die Stellung des Erblassers ein, soweit ein Recht vererbbar ist => Universalsukzession. Notfalls wird der Staat Erbe. ...

... Diehl Gesetzliches Erbrecht 1. Verwandtenerbrecht: Geregelt in §§ 1924 ff BGB - Subsidiär = gewillkürte Erbfolge geht vor  - Grundsatz: Das Blut fließt abwärts wie das ...

... zu gleichen Teilen - Erbfolge nach Stämmen § 1924 Abs. 3 BGB => anstelle des nicht mehr lebenden Abkömmlings treten ...

... Gesetzliches Erbrecht, Ehegattenerbrecht: Sonderregelung in § 1931 BGB erforderlich, da kein Verwandtschaftsverhältnis zu Ehegatten, siehe auch Lebenspartnerschaftsgesetz: Quote abhängig von ...

... sind die Kinder K 1 und K 2 hervorgegangen, die beide verheiratet sind und Kinder haben. Grundfall: M ...

... Erbrecht Grundfall: Erben sind a) Ehefrau F b) Kinder K1 und K 2  - Quote: Ehefrau § 1931 Abs. 1 i. V. mit § 1371 BGB ...

... die Stelle des K2: Ehefrau? Kinder? => nur die Kinder nicht die Ehefrau! Das Viertel der K2 geht zu gleichen Teilen an E1 und ...

... Gütertrennung: Fall: F und M waren verheiratet und lebten im Güterstand der Gütertrennung. Aus ihrer Ehe sind die Kinder K1 und K 2 hervorgegangen. M stirbt ...

... 16 c) Form § 2231BGB –> eigenhändig- notariell d) höchstpersönliche Errichtung §§ 2064 f BGB e) Nichtigkeit der Regelungen Prüfung ...

... schriftlicher Genehmigung © Gretel Diehl, gewillkürte Erbfolge, Testament, Fortsetzung. Mögliche inhaltliche Regelungen => Erbeinsetzung ...