Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 4: Amtsaufklärungspflicht, Aufklärungsrüge, Beweisantragsrecht, Freie richterliche Beweiswürdigung, Hinweispflicht von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 4: Amtsaufklärungspflicht, Aufklärungsrüge, Beweisantragsrecht, Freie richterliche Beweiswürdigung, Hinweispflicht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Amtsaufklärungspflicht
  • Aufklärungsrüge
  • Beweisantragsrecht
  • Voraussetzungen Beweisantrag
  • Ablehnung von Beweisanträgen
  • Freie richterliche Beweiswürdigung
  • Hinweispflicht, § 265
  • Schluss der Hauptverhandlung

Quiz zum Vortrag

  1. § 244 II, § 245
  2. § 245, 256
  3. §§ 244 II, 244 III
  4. §§ 244 II, 256
  1. Bezeichnung des Beweisthema, Bezeichnung des Beweismittel, Konnexität
  2. Bezeichnung des Beweisthema, Bezeichnung des Beweismittel, Konnexität, Schriftlichkeit
  3. Bezeichnung des Beweisthema, Bezeichnung des Beweismittel, Schriftlichkeit
  4. Bezeichnung des Beweisthema, Bezeichnung des Beweismittel
  1. Ein Verlesungsverbot.
  2. Ein Verlesungs- und Ergänzungsverbot.
  3. Ein Vernehmungsverbot.
  4. Ein Vernehmungs- und Ergänzungsverbot.
  1. § 261 StPO.
  2. § 244 II StPO.
  3. § 250 StPO.
  1. Es fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung, nämlich ein Eröffnungsbeschluss.
  2. Gegen § 265.
  3. Gegen § 266.
  4. Gegen § 244 II.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 4: Amtsaufklärungspflicht, Aufklärungsrüge, Beweisantragsrecht, Freie richterliche Beweiswürdigung, Hinweispflicht

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

...1. Reichweite - 2.Modifizierung durch Verfahrensbeteiligte: Beweisanträge, Beweisermittlungsanträge, Beweisanregungen, Aufklärungspflicht reicht soweit, wie sich Gericht, ...

... Tatgericht zur Beweisaufnahme gedrängt - (4) Beweis muss tatsächlich und technisch erhebbar sein - (5) Beweis muss rechtlich zulässig sein...

... Augenzeuge: §325 gestattet in Berufungsverhandlung - Durchbrechung des §250 - aber: §325 hat sich an §244 II zu orientieren...

... über bestimmte Tatsachen, durch bestimmte nach der StPO zulässige Beweismittel, ...

... von B-anträgen, weil B-Tatsache oder B-mittel noch nicht konkret bekannt sind. RA-Tipp: am besten schriftlich stellen, damit ...

... keine Begründung erforderlich, Anrufung, §238 II ausgeschl. Ablehnung: - förmlich durch Gerichtsbeschluss, §244 VI Verkündung grds. am Schluss ...

...Bedingte Beweisanträge: - prozessuale Bedingung, abhängig gemacht vom Erfolg/Misserfolg eines anderen BA Entscheidung, sobald Bedingung ...

...Inhaltliche Anforderungen: (1) Bestimmte Tatsachenbehauptung - (2) Angabe eines bestimmten Beweismittels - (3) Konnexität zwischen beweisender Tatsachen und bestimmten Beweismittel ...

... b. inhaltliche Anforderungen - Problem: Konnexität: Fall 49: Bruno war nicht am Tatort ...

... Beweiserhebung z. B. durch nicht in der StPO zugelassenen B-mittel - Vernehmung des Mitangeklagten als Zeugen - Vorliegen von BVV, ...

...Details: Beweisantrag, Ablehnungsgründe, §244 III wegen Offenkundigkeit der Beweistatsache oder ihres Gegenteils ...

...Kein Austausch der Gründe im Urteil durch Wahrunterstellung (nur erhebl. Tatsachen) möglich, ...

...(4) wegen Erwiesensein der Tatsache - (5) wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittel, muss sich aus Beweismittel selbst ...

... Zwar anwesend, aber nicht vom Angekl. nach §220 geladen, noch gehört sie zu den herbeigeschafften B-mitteln §244 III ...

... Unerreichbarkeit = wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung der Sache und dem Wert der B-mittels entsprechen erfolglos geblieben sind und keine konkret Aussicht ...

... Verschleppungsabsicht liegt vor, wenn BA Ziel hat, Verfahrensverzögerung zu erreichen oder Zeugen bloßzustellen oder Richter auszuschalten...

... Sachverständige, bei eigener Sachkunde, Ausnahme: §§246 a, 80 a, 81, §73 JGG - Problem: Glaubwürdigkeit von Zeugen...

... auf eigene Kosten, Zustellung über GV (§38) - Im Vgl. zu §244 eingeschränkte Ablehnungsmöglichkeiten...

... HV erhobenen Beweis zu würdigen und dem Urteil zu Grunde zu legen, soweit nicht ein BVV besteht - Überprüfung durch Revisionsgericht begrenzt...

... Würdigung von Schweigen/Teilschweigen des Angekl oder Zeugen (Vgl. SB Nr. 121)...

... Bei Vorhalt darf nur das zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, was darauf erklärt wird...

... sich bei Revision zuungunsten nicht auf Verletzung berufen. Warum nicht ? Abgrenzung §265 zu §266 Fall 52...

... Veränderung der rechtl. Gesichtspunkte §265 I = Änderung / Ergänzung des Schuldvorwurfs: Totschlag zum Mord ...

... ist Verkündung erst abgeschlossen, d.h. bis dahin kann Verhandlung noch unterbrochen werden und in anderer ...