Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 3: Beweisaufnahme von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 3: Beweisaufnahme“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unterlassene Zeugenbelehrung
  • Zeugenvereidigung
  • Eidesverbot
  • Sachverständige
  • Antrag nach § 238 II
  • Sitzungsprotokoll

Quiz zum Vortrag

  1. Nur dann, wenn ein ablehnender Beschluss nach § 238 II StPO herbeigeführt worden ist.
  2. Ja, § 59 StPO ist für das Gericht eine Ist-Vorschrift.
  3. Nein, eine Verletzung nach § 59 StPO kann nie in der Revision geltend gemacht werden.
  1. Soweit das Gericht in den Urteilsgründen der Aussage folgt.
  2. Soweit das Gericht in den Urteilsgründen der Aussage nicht folgt.
  3. Das Urteil beruht immer auf dem Verstoß.
  4. Das Urteil kann auf dem Verstoß nicht beruhen.
  1. für den verteidigten Angeklagten.
  2. für den nicht verteidigten Angeklagten.
  3. soweit das Gesetz eine Entscheidung durch das Gericht vorsieht.
  4. soweit sich das Gericht über Vorschriften hinweg setzt, die kein Ermessen zulassen.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 3: Beweisaufnahme

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... die gleichen Grundsätze wie im E-verfahren, Problem: unterlassene Belehrungen §§ 52 ff., Problem: Zeugenvereidigung Änderung § 59 ...

... Teilnahmeverdacht: Tatbeteiligte nicht nur Täter oder Teilnehmer, sondern alle, die in strafbarer Weise und in derselben Richtung wie ...

... § 60 liegen entsprechend Wortlaut vor. Aber: Grund für Eidesverbot = Zwickmühle, Zeuge empfindet sich wie Angeklagter. Sagt er die Wahrheit, müsste er ...

... dass Z vor Vereidigung Aussage korrigiert hätte, Gericht folgt Aussage nicht, Beruhen (+) kann nicht ...

... Zeugen-Problem: Frage des Beruhens, Zeuge zu Unrecht vereidigt, Gericht folgt ...

... ausr. Sachverständiger kann auch Zeuge sein, Fall 46: Die Exploration Befundtatsachen, bes. Sachkunde Gutachter, kein § 53 ...

... Vernehmung des Angeklagten und Beweisaufnahme erfolgen durch Vorsitzenden. Anordnungen sehr weit auszulegen (auch Suggestivfragen. Bei Fragen anderer Ver- fahrensbeteiligter muss RA darauf achten, ...

... bei Unterlassen einer vAw unverzichtbaren Handlung - soweit Gesetz Entscheidung durch das Gericht vorsieht - Hinwegsetzen über Vorschriften, ...

... §§ 273 ff (SPK) Form- und kein Inhaltsprotokoll, nur Aufnahme der wesentl. Förmlichkeiten des Verf., Ausnahme: ...

... Protokollberichtigungen bei fertig gestelltem SPK: Änderung der Rspr = früher nur zugunsten ...

... Meinungsverschiedenheiten zwischen Richter u Urk.-beamten sind zu vermerken, Fälschung, § 274 S.2 offensichtliche Lücken, Unklarheiten, Widersprüche, Fall: Im SPK ist Verlesung des Anklagesatzes nicht ...