Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 2: Verletzung von Anwesenheitspflichten, Vernehmung des Angeklagten, Grundlagen zur Beweisaufnahme von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 2: Verletzung von Anwesenheitspflichten, Vernehmung des Angeklagten, Grundlagen zur Beweisaufnahme“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verteidiger
  • Urkundsbeamter / in
  • Dolmetscher
  • Verlesung der Anklage
  • Vernehmung des Angeklagten
  • Belehrung, § 243 IV
  • Schweigen / Teilschweigen
  • Vernehmung der Verhörperson
  • Richterliches Geständnisprotkoll
  • Vorhalte
  • Beweisaufnahme
  • Streng- / Freibeweis
  • Unmittelbarkeitsgrundsatz
  • Urkundsbeweis

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, § 338 Nr. 5 StPO liegt nicht vor, wenn er bei unwesentlichen Teilen der Hauptverhandlung abwesend war.
  2. Ja, ein Verstoß gegen §§ 141, 145 iVm § 140 StPO führt immer zum absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO.
  1. Nein, das ist ein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz.
  2. Ja, polizeiliche und richterliche Geständnisprotokolle können verlesen werden.
  3. Ja, der Urkundsbeweis ist nach § 249 StPO zulässig.
  1. §§ 251, 254, 256
  2. §§ 251, 252
  3. §§ 252, 253
  4. §§ 251, 252, 254, 256

Dozent des Vortrages Archiv - Die Hauptverhandlung und Urteilsaufbau Teil 2: Verletzung von Anwesenheitspflichten, Vernehmung des Angeklagten, Grundlagen zur Beweisaufnahme

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 4.Verteidiger: Ununterbrochene Anwesenheit nur bei notwendiger Verteidigung (§140) geboten ...

... Vernehmung Angkl. zur Person u Sache - Verlesung AS bzw. Urteil der 1. Instanz - Beweisaufnahme - Ortsbesichtigung - Feststellung ...

... ununterbrochene Anwesenheit Verstoß  §338 Nr. 5 Ausnahme, §§226 II bei Strafrichter 6. Dolmetscher (§185 GVG) Differenzierung: §185 I = Ist-Vorschrift ...

... Besonderheit: Berufungsverfahren, §324 ...

... nach §243 IV1 Verstoß gg §243 IV 1 vgl. §136 im E-verf. BVV nur (+) ...

... Unmittelbarkeitsgrundsatz Ausnahme: §254, es dürfen nur richterliche Geständnisprotokolle verlesen werden.  c. Formloser Vorhalt aus den Akten = Vernehmungsbehelf, nur Äußerungen darauf dürfen zum Inhalt ...

... 1. Unterscheidung Strengbeweis - Freibeweis Strengbeweis - Grundsatz Unmittelbarkeit - Grundsatz Mündlichkeit, Ausnahme: Selbstleseverfahren nach §249 II SPK - Grundsatz Öffentlichkeit, §§169 ff. GVG ...

... Urkundsbeweis unzulässig §251 zurück zum Grundsatz §252 Ausnahme §253 zurück zum ...

... V. Beweisaufnahme 3.Urkundsbeweis Problem §250 Ersetzungsverbot, Ergänzungsverbot  ...

... die Beweisperson (Zeuge) Vor.: (1) Vernehmung des Zeugen (2) ggf. Vorhalt VPK, soweit kein Erfolg (3) ...

... §253 Verlesung richterliches Protokoll, dass unter Verletzung von §168 c V zustande gekommen ...