Archiv - Die Anklageklausur Teil 1: Aufbau Gutachten von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Die Anklageklausur Teil 1: Aufbau Gutachten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufbau Gutachten
  • Sachstation
  • Prozessstation – Entscheidungsformen

Quiz zum Vortrag

  1. Bei jedem Tatbestandsmerkmal das infrage steht.
  2. Der bewiesene Sachverhalt ist vor der Deliktsprüfung.
  3. Nach der Prüfung des Tatbestandes.
  4. Nach dem subjektiven Tatbestand.
  1. Das Opportunitätsprinzip.
  2. Das Klageerzwingungsverfahren.
  3. Das Akkusationsprinzip.
  4. Das Offizialprinzip.
  1. Soweit eine prozessuale Tat vorliegt erfolgt ein Vermerk, soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen durch Verfügung.
  2. Soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen erfolgt ein Vermerk, soweit eine prozessuale Tat vorliegt durch Verfügung.
  3. Beides erfolgt durch Verfügung.
  4. Beides erfolgt durch Vermerk.
  1. Soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen erfolgt gemäß § 154 StPO eine Einstellung, soweit eine prozessuale Tat vorliegt erfolgt gemäß § 154 a StPO eine Beschränkung durch Vermerk.
  2. Soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen erfolgt gemäß § 154 a StPO eine Einstellung, soweit eine prozessuale Tat vorliegt erfolgt gemäß § 154 StPO eine Beschränkung durch Vermerk.
  3. Soweit eine prozessuale Tat vorliegt erfolgt gemäß § 154 StPO eine Einstellung, soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen erfolgt gemäß § 154 a StPO eine Beschränkung durch Vermerk.
  4. Beides erfolgt durch Verfügung.
  5. Beides erfolgt durch Vermerk.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Anklageklausur Teil 1: Aufbau Gutachten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 170 Anfangsverdacht: Zwang für Pol/StA Einl. EverfAnklage, §170 I anklagegleiche ...

... II Hinreichender Tatverdacht liegt nicht vor. Klageerzwingungsverf. §§172 ff. ...

... Wiesbaden Az: Vfg. 1. Das Ermittlungsverfahren gegen ... wegen des Verdachts des ... wird gem. §170 ...

... an den Beschuldigten zur Kenntnisnahme (Vgl. §170 II S.2.. IdR erfolgt die Mitteilung ohne Begründung.) 4. Durchschrift von Ziff. 1 z.d.A. 5. Mitteilung von ...

... klären a. Einstellung, §170 II Problem: Teileinstellung. Eine prozessuale Tat (epT) ...

... 1 an den Anzeigenerstatter mit RMB 3. Abschrift von Ziff. 1 an den Beschuldigten zur ...

... §170 II Problem: Teileinstellung. Fall: Gegen Bruno wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ...

... weder körperlich misshandelt, noch an der Gesundheit geschädigt. 2. Abschrift von Ziff. 1 an den Anzeigenerstatter 3. Abschrift von Ziff. 1 an ...

... §170 II b. Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip (1) Einstellung nach §153 Voraussetzungen: - Vergehen - Maß ...

... Interesse wird durch Auflagen od. Weisungen beseitigt - Zustimmung des Gerichts und Beschuldigten erforderlich Form: Verfügung/Beschluss (vorläufige ...

... B. Prozessstation (B-Gutachten) 1. Entscheidungsform klären a. Einstellung, §170 II ...

... (2) Einstellung nach §153a (3) Beschränkung des Verfahrens nach §§154, 154 a ...

... a. Einstellung, §170 II b. Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip (1) Einstellung nach §153 (2) Einstellung ...

... (3) Beschränkung des Verfahrens nach §§154, 154 a (4) Verweis auf die Privatklage, §§374 ...