Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 6: Ermittlungsrichter, Durchsuchung, Beschlagnahme von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 6: Ermittlungsrichter, Durchsuchung, Beschlagnahme“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Ermittlungsverfahren / Ermitlungsmaßnahmen
  • Einschaltung Ermittlungsrichter
  • Durchsuchung
  • Sicherstellung und Beschlagnahme

Quiz zum Vortrag

  1. Auf nichts.
  2. Soweit er nicht benachrichtigt worden ist und die Gründe seines Ausschlusses nicht dokumentiert worden sind, liegt ein Verstoß gegen § 168 c V StPO vor. In diesem Fall muss rechtzeitig ein Widerspruch erhoben werden.
  3. Auf nichts, denn der Verstoß gegen § 168 c V beinhaltet ein ausdrückliches BVV.
  1. 6 Monate.
  2. 1 Woche.
  3. 1 Monat.
  4. 6 Wochen.
  1. Für die Beachtung der Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO, der nur bei der Beschlagnahme zu beachten ist.
  2. Beides ist eine Sicherstellung von Beweismitteln, sodass § 97 StPO immer zu beachten ist.
  3. § 97 StPO ist nur bei der Inverwahrnahme zu beachten.
  1. Nein, der Widerspruch gilt nur für Verstöße im Ermittlungsverfahren, die sich in der Hauptverhandlung auswirken.
  2. Ja, bei allen Verstößen wird nach BGH ein Widerspruch vorausgesetzt.
  3. Nein, der Widerspruch gilt nur für Verstöße gegen Normen, die den Rechtskreis des Angeklagten betreffen. § 52 StPO betrifft nur den Rechtskreis des Zeugen

Dozent des Vortrages Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 6: Ermittlungsrichter, Durchsuchung, Beschlagnahme

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 3.Einschaltung des Ermittlungsrichters Fall 22: Ehekrise auf Italienisch ...

... Kein Aktenvermerk vorliegt. Widerspruch in HV erforderlich, Achtung: Probleme bei Zeugenvernehmung gelten auch bei Teilnahme am richterl. ...

... beim Verdächtigen, §102 Voraussetzungen: (1) Ziel:Ergreifungsdurchsuchung oder Ermittlungsdurchsuchung - Auffindung irgendwelcher Beweismittel od. Tatspuren (2) Abstrakter Auffindungsverdacht (konkretisierter Anfangsverdacht), ...

... nicht zur Verfügung stehen - angemessenes Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des ...

... bei anderen Personen, §103 Voraussetzungen: (1) Ziel:Ergreifungsdurchsuchung oder Ermittlungsdurchsuchung - Auffindung bestimmter Beweismittel od. Tatspuren ...

... Maßn. nicht zur Verfügung stehen - angemessenes Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des ...

... Was unterscheidet §102 und §103 somit? Verdächtige andere Person ...

... BEV führt nicht zu einem BVV für die gefundenen Beweise, Ausnahme: Bei völliger Umgehung der ...

... Sachaufklärung 5. Sicherstellung und Beschlagnahme, §§94 ff a. Überblick Sicherstellung von ...

... §98 Richter Gefahr im Verzug StA/POL Vorläufige Entziehung ...

... und Beschlagnahme, §§94 ff a. Überblick: Sicherstellung von Beweismitteln, amtliche Inverwahrnahme, Gewahrsamslose oder ...

... (3) Kein Beschlagnahmehindernis -Behördenakten, ggf Sperrerklärung n. §96 ...

... Sachaufklärung 5.Sicherstellung und Beschlagnahme c. Folge von Verfahrensfehlern: ...

... BVV Beachtung der Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung, Ausnahme: Nur schwerwiegende Rechtsfehler rechtfertigen ...

... 5.Sicherstellung und Beschlagnahme ...