Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 5: Verletzung von Zeugenrechten von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 5: Verletzung von Zeugenrechten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zeugen
  • Pflichten und Rechte
  • Verstoß gegen Rechte
  • Verletzung § 52
  • § 52 im Zusammenhang mit § 252
  • Verletzung §§ 53, 53a
  • Zusammenfassung

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, § 136 a StPO ist nicht disponibel.
  2. Ja, soweit er zuvor qualifiziert belehrt worden ist.
  3. Ja, aber nur wenn das Beweisergebnis zur Entlastung beiträgt.
  1. Nein, es liegt keine Vernehmung vor.
  2. Nein, soweit er den Zeugen zuvor belehrt hat, kann er gehört werden.
  3. Nein, § 252 StPO beinhaltet nur ein Verlesungsverbot von Urkunden und kein Vernehmungsverbot von Verhörspersonen.
  1. Nein.
  2. Ja, bei einem verteidigten Angeklagten muss der Verteidiger immer rechtzeitig widersprechen.
  3. Nein, nur bei dem ausdrücklichen BVV des § 136a StPO muss ein Widerspruch erfolgen.
  1. Der Richter und der verdeckte Ermittler.
  2. Der Richter.
  3. Der Richter und der Staatanwalt.
  4. Der Richter, der Staatanwalt und der Polizist.

Dozent des Vortrages Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 5: Verletzung von Zeugenrechten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2. Zeugen a.Überblick „Pflichten und Rechte“ Pflichten: Erscheinen vor StA ...

... Rechtskreis (+) Belehrungsmangel kausal, wenn Zeuge sein R nicht kannte ...

... 2. Zeugen §§53, 53a keine Belehrungspflicht enthalten, somit auch kein ...

... vgl. Wortlaut§252 Problem: Können Vernehmungsbeamte (POL, StA, R) als Zeugen ...

... Zeugenb. Vor. §252 (1) Zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge, gleichgültig wann R entstanden Fall ...

... Rolle Informatorische Befragung steht Vernehmung gleich! Keine Vernehmung: -Spontanäußerung ...

... Vor. §252 (4) Folge: BVV bzgl. Urkundsbeweis, d.h. alle Vernehmungsniederschriften (auch richterl.) ...

... herangezogen werden, soweit er ordnungsgemäß belehrt hat und der Zeuge freiwilligu. ...

... Folge: Fall 18: (Aussage im Zivilprozess) Auch andere Richter, z.B. Zivilrichter kommen ...

... des BVV bei mehreren Angeklagten Recht des §52 ...

... Vor. §252 (4) Folge: Reichweite des BVV Fall: Zeuge ist trotz ...

... Verletzung §252 erforderlich c.Problem §§53, 53a sehen keine Belehrung vor. ...

... §§136, 137 „Durchsetzung R auf Verteidigerkonsultation“ Problem ...

... R wird erst in HV geltend gemacht bzw. Zeuge teilt ...

... Vernehmung vor HV, gleichgültig in welcher Rolle Informatorische ...

... macht, sowie Vorhalte daraus dürfen nicht zum Gegenstand der HV gemacht werden, BVV bzgl. ...

... §252 (4) Folge: Beschränkung auf die Grenzen der ...