BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Das Ermittlungsverfahren Teil 4: Beweisverbote, Verbotene Vernehmungsmethoden, Informationsbeschaffung durch Dritte“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Stellt es einen Verstoß dar, der zu einem BVV führt, wenn der Beschuldigte zwar auf sein Recht einen Verteidiger zu konsultieren belehrt wird, ihm aber kein Hinweis auf eine anwaltlichen Notdienst gegeben wird?
Was versteht man unter Fernwirkung und Fortwirkung bei einem ausdrücklichen Beweisverwertungsverbot?
Können Aufzeichnungen in einem Tagebuch als Beweis in der Hauptverhandlung benutzt werden?
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17 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
17 Rezensionen ohne Text
... Verteidigerkonsultation Fall 12 „Durchsetzung R auf Verteidigerkonsultation“ Problem §§136, 137 Meinung 1 (5. Senat ...
... Ist er erneut belehrt worden, so weiß er um sein R ohne Verteidiger nicht aussagen zu müssen. ...
... Sachaufklärung 1. Beschuldigter (3) Verbotene Vernehmungsmethoden, §136 a ...
... Ermittler Problem §136 a (vgl. später Gliederungspunkt V. ...
... zur Sachaufklärung 1. Beschuldigter (4) Informationsbeschaffung durch ...