Archiv - 2. Beschluss, Urteilstenor, Kommunalrecht von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - 2. Beschluss, Urteilstenor, Kommunalrecht“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 3.1. Gerichtsbescheid
  • 3.2. Beschluss
  • 4.1. Tenor – Bsp: Anfechtungsklage
  • 4.2. Kostenentscheidung
  • 4.3. Vorläufige Vollstreckbarkeit
  • 5. Kommunalrecht – Wehrfähigkeit der Kommune
  • 6. Schlusswort

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Der Zusatz „aufgrund der mündlichen Verhandlung vom...“ fällt im Gerichtsbescheid weg.
  3. Die Nennung von ehrenamtlichen Richtern erfolgt in einem Gerichtsbescheid nicht.
  4. Im Gerichtsbescheid erfolgt Rechtsmittelbelehrung mit Verweis auf § 84 II VwGO.
  5. In einem Gerichtsbescheid wird am Beginn der Entscheidungsgründe ein kurzer Hinweis nach § 84 I VwGO gegeben, warum die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte.
  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Der Zusatz „aufgrund der mündlichen Verhandlung vom...“ fällt im Gerichtsbescheid weg.
  3. Die Nennung von ehrenamtlichen Richtern erfolgt in einem Gerichtsbescheid nicht.
  4. Im Gerichtsbescheid erfolgt Rechtsmittelbelehrung mit Verweis auf § 84 II VwGO.
  5. In einem Gerichtsbescheid wird am Beginn der Entscheidungsgründe ein kurzer Hinweis nach § 84 I VwGO gegeben, warum die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden konnte.
  1. Ja, bei der beidseitigen Erledigungserklärung erfolgt Entscheidung über Kosten durch Beschluss.
  2. Nein!
  3. Ja, im Fall des § 123 VwGO.
  4. Ja, im Fall des § 80 Abs. 5 VwGO.
  5. Ja, im Fall des § 80a VwGO.
  1. Allgemeine Leistungsklagen
  2. Anfechtungsklagen
  3. Verpflichtungsklagen
  4. Feststellungsklagen
  5. Allgemeine Leistungsklagen, die auf Unterlassen eines VA gerichtet sind.
  1. Recht- und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns .
  2. Nur die Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  3. Nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  4. Lediglich die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
  5. Eine Fachaufsichtsbehörde gibt es nicht, es gibt nur eine Rechtaufsichtsbehörde.

Dozent des Vortrages Archiv - 2. Beschluss, Urteilstenor, Kommunalrecht

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


Kundenrezensionen

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