Archiv - 9. Sitzung: Irrtumslehre Teil 1 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im Teil 1 der Irrtumslehre werden die Grundstrukturen des Tatbestandsirrtums dargestellt. Die erarbeiteten Strukturen des Irrtums helfen Ihnen das System der Irrtümer auf allen drei Wertungsebenen zu verstehen.

Der Vortrag „Archiv - 9. Sitzung: Irrtumslehre Teil 1“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick
  • Irrtum Tatbestandsebene
  • Tatbestandsirrtum, § 16
  • Untauglicher Versuch
  • Subsumtionsirrtum
  • Irrtum Schuldebene
  • Irrtum Rechtwidrigkeitsebene
  • Übersicht

Quiz zum Vortrag

  1. Nein. Nach noch h.M. ist sie ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut.
  2. Ja, in § 20.
  3. Ja, § 20 ist über den Wortlaut hinaus auszulegen.
  1. In § 16 I die Unkenntnis, in § 16 II die irrige Annahme.
  2. In § 16 I die irrige Annahme, in § 16 II die Unkenntnis.
  3. Sowohl in § 16 I und in § 16 II wird die Unkenntnis behandelt.
  4. Sowohl in § 16 I und in § 16 II wird die irrige Annahme behandelt
  1. Nein, es liegt ein untauglicher Versuch vor.
  2. Ja, § 16 II regelt die irrige Annahme, sodass er sinngemäß auch auf diesen Fall anwendbar ist.
  3. Nein, es liegt ein strafloses Wahndelikt vor.
  1. die Schuldtheorie entschieden.
  2. die Vorsatztheorie entschieden.
  1. Verbotenes für erlaubt.
  2. Erlaubtes für verboten.
  3. Verbotenes für verboten.
  4. Erlaubtes für erlaubt.

Dozent des Vortrages Archiv - 9. Sitzung: Irrtumslehre Teil 1

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... I Unkenntnis TB §16 II Irrige Annahme TB Obj (+) Erfolgsunwert (+) Subj ...

... (-) Subj (+) Handlungsunwert (+) Obj (-) Erfolgsunwert (-) Subj (+) ...

... in der Tatbestandsebene 3.Subsumtionsirrtum bei normativen ...

... Annahme T hält Erlaubtes für verboten -Irrige Annahme eines nicht anerkannten TB -T überdehnt Grenzen von TB -T schränkt ...

... Wertungsebene RWK Unkenntnis obj. Vor. (+) subj. Vor...

... strafbar M2: Regeln des Versuchs = Milderungsmöglichkeit M3: Vergleich nicht zutreffend Kein ...

... Oberstudienrat-Fall Irrige Annahme eines nicht anerkannten Kirschen in Nachbarsgarten-Fall Irrige Annahme ...

... Irrige Annahme nicht anerkannter Irrtum über die Grenzern Irrige Annahme der tatsächl. Vor ...

... Irrige Annahme er wäre gerechtfertigt = T hält Verbotenes für erlaubt Unkenntnis iRd Unrechts- ...