Archiv - 7. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 1 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im 1. Teil wird auf das Verhältnis § 306 zu den §§ 306a ff. eingegangen. Es folgen die Details der §§ 306 a, 306b I.

Der Vortrag „Archiv - 7. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 1“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verhältnis § 306 zu §§ 306a ff
  • Tathandlungen
  • Details zu § 306a I
  • Details zu § 306a II
  • Details zu § 306b I

Quiz zum Vortrag

  1. abstraktes Gefährdungsdelikt.
  2. konkretes Gefährdungsdelikt.
  3. Erfolgsqualifikation.
  4. Fahrlässigkeitstat.
  1. Gar nicht, da § 306 a II eine gemeingefährliche Straftat ist.
  2. Als rechtfertigende Einwilligung.
  3. Als tatbestandliches Einverständnis.

Dozent des Vortrages Archiv - 7. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 1

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... (obj. sind für T. fremd) als Verbrechen Lex specialis zu §§ 303, 305. Rechtfertigende Einwilligung möglich §§ 306 a ff. = sind die ...

... eintritt. Folge der Tathandlungen muss sein, dass die in §§ 306 ...

... abstraktes Gefährdungsdelikt = Eigentum unerheblich. Nr.1 Oberbegriff: Räumlichkeit, die zur Wohnung von Menschen dient Problem: Widmung – Entwidmung Problem: Der ...

... haben Fremdheit bei Objekten nicht erforderlich. Problem: rechtfertigende Einwilligung in Gefahr? Problem: ...

... Folgen: einfache Beschädigung, schwere Beschädigung. Vorsatztat §§306, 306 a. besondere Folge. Einschränkung durch Brandstiftung ...