Archiv - 6. Vollstreckungshindernisse, Erinnerung, Sofortige Beschwerde von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 6. Vollstreckungshindernisse, Erinnerung, Sofortige Beschwerde“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vollstreckungshindernisse / Einführung
  • § 765 a ZPO
  • Abgrenzung Erinnerung 766 ZPO / Sofortige Beschwerde 793 ZPO

Quiz zum Vortrag

  1. Ja!
  2. Nein, nur wenn eine Partei das Vorliegen eines Hindernisses rügt.
  3. Nein, nur bei § 775 Nr. 1 ZPO.
  4. Die Berücksichtigung von Amts wegen liegt im Einzelfallermessen des Vollstreckungsorgans.
  5. Nein, nur wenn eine Partei ein Hindernis durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen kann.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Urteil, das die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt.
  3. Insolvenzverfahren, § 89 InsO.
  4. Abwendungsbefugnis, § 711 ZPO.
  5. Nachweis der nach Erlass des Titels erfolgten Befriedigung des Gläubigers.
  1. (Vorläufige) Einstellung des Verfahrens.
  2. Zurückweisung des Antrags.
  3. Die Vollstreckung wird trotzdem betrieben.
  4. Die Vollstreckungsmaßnahmen sind nach § 776 ZPO aufzuheben.
  5. Das Vollstreckungsorgan entscheidet im Einzelfall.
  1. Wurde dem Betroffenen rechtliches Gehör gewährt, ist grundsätzlich § 793 ZPO einschlägig, ansonsten § 766 ZPO.
  2. Beim Prozessgericht ist immer § 766 ZPO einschlägig.
  3. Bei dem Gerichtsvollzieher ist immer § 793 ZPO einschlägig.
  4. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, ist immer § 766 ZPO einschlägig.
  1. Das Vollstreckungsgericht.
  2. Das Prozessgericht 1. Instanz.
  3. Das Grundbuchamt.
  4. Der Gerichtsvollzieher.
  5. Der Rechtspfleger.

Dozent des Vortrages Archiv - 6. Vollstreckungshindernisse, Erinnerung, Sofortige Beschwerde

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


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