BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Kaum eine Klausur bei der nicht Täterschaft und Teilnahme Probleme gegeben sind. Im Teil 1 wird auf die Abgrenzung mit den entsprechenden Theorien eingegangen. Im Anschluss erfolgt der Beginn der Detaildarstellung der Mittäterschaft mit den entsprechenden Aufbaumodellen.Der Vortrag „Archiv - 6. Sitzung: Täterschaft/Teilnahme Teil 1“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist jede im BT geregelte Vorsatztat auch in fahrlässiger Begehung strafbar?
Welche Merkmale kann man nach § 25 II oder § 25 I Alt. 2 zurechnen?
Wonach grenzt die Lit. Täterschaft und Teilnahme ab?
Berücksichtigt die heute von der Rspr. vertretene animus Theorie auch objektive Kriterien?
Können rein vorbereitende Handlungen eine Mittäterschaft begründen?
Kann nach h.M. ein im Hintergrund bleibender Bandenchef Mittäter der von ihm geplanten Tat sein?
Ist nach h.M. eine Mittäterschaft möglich, wenn der Tatbeitrag nach Vollendung aber vor Beendigung geleistet wird?
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