Archiv - 6. Sitzung: Raub Teil 2 von RA Wolfgang Bohnen

video locked

Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im 2. Teil des Raubes behandeln wir die Qualifikation §§ 244, 244a und § 250 I, die Bedeutung haben für den Diebstahl, den Raub, den räuberischen Diebstahl und die räuberische Erpressung. Examensschwerpunkt ist u.a. die Auslegung des Merkmals gefährliches Werkzeug.

Der Vortrag „Archiv - 6. Sitzung: Raub Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Qualifikationen
  • §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a
  • Taschenmesser als gef. Werkzeug
  • §§ 244 I Nr. 1b, 250 I Nr. 1b
  • Scheinwaffe
  • Bandentat, §§ 244 I Nr. 2, 250 I Nr. 2
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 I Nr. 3
  • Schwerer Bandendiebstahl, § 244a
  • § 250 I Nr. 1c

Quiz zum Vortrag

  1. An der objektiven Gefährlichkeit.
  2. An der subjektiven Gefährlichkeit.
  3. An der Opfersicht.
  1. Ob in der Zeitphase zwischen Vollendung und Beendigung noch eine Qualifikation angenommen werden kann, wenn das qualifizierende Merkmal erst in dieser Zeitphase hinzukommt.
  2. Ob die Verjährung schon mit Eintritt der Vollendung beginnt.
  3. Ob ein Rücktritt zwischen Vollendung und Beendigung noch möglich ist.
  1. §§ 244 I Nr.1 b, 250 I Nr. 1 b
  2. §§ 250 I Nr. 1a
  3. § 250 II Nr. 1
  1. Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens 3 Personen, so dass nur die Familie eine Bandentat begehen kann..
  2. Nein. Bei einer Bande reicht ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen aus, sodass Ehepaar und Familie eine Bandentat begehen können.
  3. Ehepaare können Täter sein. Familien nicht.
  1. Ja, nach h.M. (Rspr. und funktionelle Tatherrschaftslehre).
  2. Ja, aber nur dann, wenn er mit den Tatausführenden im Handykontakt steht.
  3. Nein. Das Mitwirkungsmerkmal ist nach h.M. ein täterbezogenes Merkmal, somit muss eine eigene Tatortanwesenheit des Bandenchefs gegeben sein.
  1. Ja. § 244a ist ein Verbrechen und eine Verbrechensverabredung ist bereits strafbar.
  2. Nein, die Gedanken sind frei.
  3. Nein, sie haben noch nicht unmittelbar zum Raub angesetzt.

Dozent des Vortrages Archiv - 6. Sitzung: Raub Teil 2

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

Kundenrezensionen

(15)
4,6 von 5 Sternen
5 Sterne
10
4 Sterne
4
3 Sterne
1
2 Sterne
0
1  Stern
0

15 Kundenrezensionen ohne Beschreibung


15 Rezensionen ohne Text


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... bei geschlossenem Rucksack Waffe/gefundenes Werkzeug. Waffe im technischen Sinne einsatzbereit. Problem: Gas-/Schreckschusspistole gefundenes Werkzeug. Unterschiedliche Auslegung zu ...

... Nr. 1a Problem: Auslegung gefährliches Werkzeug. Fall: Der Schweizer Kaufhausdieb. Art u Weise der Tatbegehung ...

... W. Mitführen müsste ebenso von einem Verbot betroffen sein. Kritik: zu eng. M2, typischerweise und erfahrungsgemäß Verletzungsgefahr ...

... Nr. 1a Problem: Auslegung gefährliches Werkzeug Fall: Der Schweizer Kaufhausdieb. Auslegung umstritten: M3, Innerer Verwendungsvorbehalt, Kritik: ...

... d.e. auf BSF eines gefundenen Werkzeuges. T muss Bewusstsein haben, ein gegen einen Menschen zum Einsatz bringendes Werkzeug bei sich zu ...

... Nr. 1b Keine Objekte. Gefährlichkeit erforderlich. Beisichführen zeitlich/räumlich. Mittel / Werkzeug Problem: Scheinwaffe, Gebrauchsabsicht = ...

... auszuschließen Rspr.: Gegenstände (-), die schon aufgrund ihrer äußeren Erscheinung keine Bedrohungswirkung erfassen und T deswegen zusätzlich eine ...

... 2 , §250 I Nr. 2 Bande, Bande = Zusammenschluss von mindestens 3 Pers. ...

... §25 II Strafgrund eines QTB muss sich an der erhöhten Gefährdung für RG des GTB orientieren (Organisationsgefährlichkeit) Aktionsgefahr nur sekundär, Spezialisierung der Bande ...

... Problem: Abwesender Bandenchef, soweit ein anderes Bandenmitglied Tat ausführt oder soweit ein Bandenmitglied Täter, anderes Bandenmitglied nur Teilnehmer ist. Mallorca Fall: ...

... „Schwerer Bandendiebstahl“ Verbrechen = §30 möglich. Problem: Verweis auf §243 Vor. des §243 ...

... c Gesundheitsgefährdender Raub, Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung = konkretes Gefährdungsdelikt. Problem. Eintritt nach Vollendung aber vor ...