Archiv - 2. Sitzung: Diebstahl, §§ 242 ff Teil 2 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im Teil 2 wird die Gewahrsamsproblematik vertieft und auf die examensrelevanten Fallgestaltungen umgesetzt.

Der Vortrag „Archiv - 2. Sitzung: Diebstahl, §§ 242 ff Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gewahrsam
  • Eigentum/Gewahrsam
  • Besitz/Gewahrsam
  • Alleingewahrsam
  • Mitgewahrsam
  • Gewahrsamsverhältnisse des tgl. Lebens
  • Verlorene Sachen
  • Verbergen im fremden Herrschaftsbereich
  • Begründung neuen Gewahrsams
  • Kaufhausfälle/Gewahrsamsenklave
  • Kassenfälle

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, wie sich aus §§ 855, 857 BGB ergibt.
  2. Ja, wie sich aus § 854 BGB ergibt.
  3. Ja, da beides rechtlich zu bewerten ist.
  1. Kassierer/in.
  2. Kaufhausinhaber.
  3. Filialleiter.
  4. Abteilungsleiter.
  1. Nein, sie wird nur gewahrsamslos.
  2. Ja, da man keine Zugriffsmöglichkeit mehr hat.
  3. Ja, da der Wald kein genereller Herrschaftsbereich ist.
  1. Nein, bereits mit dem Einstecken in die Jacke oder mitgeführte Tasche ist der Diebstahl bereits vollendet.
  2. Ja, eine vollendeter Diebstahlliegt erst dann vor, wenn der Täter eine gesicherte Gewahrsamsposition erlangt hat.
  3. Nein, das Beobachten und Nichteinschreiten des Detektivs stellt ein tatbestandsausschließendes Einverständnis dar.
  1. § 252, da in den Kassenfällen ein Diebstahl vorausgeht.
  2. Nur eine Körperletzung, da ein Betrug vorausgeht.
  3. Ein Raub, da der Diebstahl noch nicht vollendet ist.

Dozent des Vortrages Archiv - 2. Sitzung: Diebstahl, §§ 242 ff Teil 2

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 1.Bruch 2.Gewahrsam a. Stufen des Gewahrsams Gewahrsam der 1. Stufe ...

... der 2. Stufe Gewahrsamslockerung bei der tatsächlichen Komponente ...

... Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam a. Stufen des Gewahrsams Gewahrsam der ...

... beendet, dass man ihn kurzfristig nicht ausüben kann. Es dürfen keine gr. Hindernisse entgegen stehen. ...

... ff. II. Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam a.Stufen ...

... Mitgewahrsam Gleichberechtigter jeder gegen jeden Über-Unterordnungsverhältnisse von unten nach ...

... neuen Gewahrsams soweit T oder Dritter tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihm an Ausübung ...

... neuen Gewahrsams Problem: Kaufhausfälle Versuch ...

... ff. II. Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam 3.Begründung ...

... bei der Vermögensverfügung auf ein Verfügungsbewusstsein abzustellen ...