BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im Teil 2 wird die Gewahrsamsproblematik vertieft und auf die examensrelevanten Fallgestaltungen umgesetzt.Der Vortrag „Archiv - 2. Sitzung: Diebstahl, §§ 242 ff Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist Besitz und Gewahrsam identisch?
Wer hat Gewahrsam am Kasseninhalt im Media Markt?
Wird eine Sache herrenlos, wenn man Sie beim Spaziergang im Wald verloren hat und nicht weiß, wo sich die Sache befindet?
Kann erst ein vollendeter Diebstahl angenommen werden, wenn der vom Detektiv beobachtete Täter das Kaufhaus verlassen hat?
Welche weitere Straftat liegt nach h.M. vor, wenn in den Kassenfällen der Täter den Detektiv niederschlägt, um im Besitz der Beute zu bleiben?
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18 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
18 Rezensionen ohne Text
... 1.Bruch 2.Gewahrsam a. Stufen des Gewahrsams Gewahrsam der 1. Stufe ...
... der 2. Stufe Gewahrsamslockerung bei der tatsächlichen Komponente ...
... Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam a. Stufen des Gewahrsams Gewahrsam der ...
... beendet, dass man ihn kurzfristig nicht ausüben kann. Es dürfen keine gr. Hindernisse entgegen stehen. ...
... ff. II. Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam a.Stufen ...
... Mitgewahrsam Gleichberechtigter jeder gegen jeden Über-Unterordnungsverhältnisse von unten nach ...
... neuen Gewahrsams soweit T oder Dritter tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihm an Ausübung ...
... neuen Gewahrsams Problem: Kaufhausfälle Versuch ...
... ff. II. Wegnahme 1.Bruch 2.Gewahrsam 3.Begründung ...
... bei der Vermögensverfügung auf ein Verfügungsbewusstsein abzustellen ...