Archiv - 14. Zwangsvollstreckung in Immobilien von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 14. Zwangsvollstreckung in Immobilien“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zwangsvollstreckung in Immobilien
  • Vollstreckungsarten
  • Zuständigkeiten
  • Das Vollstreckungsobjekt
  • Zwangshypothek und GBO Verfahren
  • Ablauf des ZVG - Verfahrens
  • Besonderheiten des Verfahrensablaufs
  • Die Vollstreckungsmaßnahme - der Beschlagnahmebeschluss
  • Rechtsfolgen der Beschlagnahme
  • Besonderes Vollstreckungshindernis: § 28 ZVG
  • Eigentumserwerb in der Zwangsversteigerung nach ZVG
  • Der Prätendentenstreit (mit Fallbeispiel)

Quiz zum Vortrag

  1. Das Grundbuchamt
  2. Das Landgericht
  3. Das Oberlandesgericht
  4. Der Gerichtsvollzieher
  5. Das Prozessgericht 1. Instanz
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Veräußerung und Entfernung des Gegenstandes vom Grundstück vor der Beschlagnahme des Grundstücks.
  3. Nach der Beschlagnahme wird der Gegenstand veräußert und vom Grundstück entfernt; es liegt dabei Gutgläubigkeit bezüglich der Beschlagnahme sowohl im Zeitpunkt der Entfernung als auch der Veräußerung vor.
  4. Der Gegenstand wird entfernt, anschließend findet Beschlagnahme des Grundstücks statt und am Anschluss daran die Veräußerung des Gegenstandes; dabei liegt Gutgläubigkeit bezüglich der Beschlagnahme im Zeitpunkt der Veräußerung vor.
  5. Der Gegenstand wird veräußert, anschließend findet Beschlagnahme des Grundstücks statt und am Anschluss daran die Entfernung des Gegenstandes; dabei liegt Gutgläubigkeit bezüglich der Beschlagnahme im Zeitpunkt der Entfernung vor.
  1. Das Vollstreckungsgericht an dem Ort, an dem das Grundstück gelegen ist.
  2. Der Gerichtsvollzieher
  3. Das Grundbuchamt
  4. Das Prozessgericht 1. Instanz
  5. Der Vollstreckungsgläubiger
  1. Ja, allerdings keinen gutgläubigen Ersterwerb.
  2. Ja, es gibt sowohl einen gutgläubigen Erst-, als auch Zweiterwerb von Forderungen.
  3. Nein, Zwangshypotheken können nicht gutgläubig erworben werden.
  4. Nein, es gibt nur einen gutgläubigen Ersterwerb einer Zwangshypothek .
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Antrag, § 13 GBO
  3. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (allgemeine, besondere und Vollstreckungshindernisse) werden durch den Grundbuchbeamten geprüft.
  4. Nachweis durch öffentliche Urkunden, § 29 GBO.
  5. Voreintragung besteht, § 39 GBO.

Dozent des Vortrages Archiv - 14. Zwangsvollstreckung in Immobilien

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


Kundenrezensionen

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... GBO, werden die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung geprüft. b) Betreiben der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung nach den Vorschriften des ZVG (Nr. 108 Schönfelder) durch das Vollstreckungsgericht i.S.d. § 1 ZVG (!). 2. Als Vollstreckungsobjekt dienen: a) Das Grundstück sowie Grundstücksrechte (§ 864 ZPO). b) Die zum Haftungsverband der Hypothek gehörenden Gegenstände gemäß § 865 ZPO i.V.m. §§ 1121 ff. BGB, sowie §§ 21, 23 ZVG, sofern die Beschlagnahme gemäß §§ 19, 20 ZVG eingetreten ist. Nur Zubehör ist bereits ...

... cc) Abweichend von der Versteigerung gepfändeter Mobilien wird bei der Zwangsversteigerung über den Zuschlag in einem gesonderten Verfahren gemäß § 79 ff. ZVG entschieden. dd) Es gelten die allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe, es sind jedoch die speziellen Vorschriften der §§ 95 ff. ZVG zu beachten. 4. Rechtsfolgen des Zuschlages a) Sofern sämtliche von der Grundstückshaftung umfassten Gegenstände im Eigentum des ...