98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - 14. Zwangsvollstreckung in Immobilien“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wer ist nach h.M. zuständig für die Eintragung einer Zwangshypothek?
Wie kann ein Gegenstand aus dem Haftungsverband einer Hypothek enthaftet werden?
Wer ist zuständig für die Zwangsversteigerung?
Gibt es einen gutgläubigen Zweiterwerb einer Zwangshypothek?
Wie läuft ein Verfahren zur Eintragung einer Zwangshypothek nach dem GBO in groben Zügen ab?
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14 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
14 Rezensionen ohne Text
... GBO, werden die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung geprüft. b) Betreiben der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung nach den Vorschriften des ZVG (Nr. 108 Schönfelder) durch das Vollstreckungsgericht i.S.d. § 1 ZVG (!). 2. Als Vollstreckungsobjekt dienen: a) Das Grundstück sowie Grundstücksrechte (§ 864 ZPO). b) Die zum Haftungsverband der Hypothek gehörenden Gegenstände gemäß § 865 ZPO i.V.m. §§ 1121 ff. BGB, sowie §§ 21, 23 ZVG, sofern die Beschlagnahme gemäß §§ 19, 20 ZVG eingetreten ist. Nur Zubehör ist bereits ...
... cc) Abweichend von der Versteigerung gepfändeter Mobilien wird bei der Zwangsversteigerung über den Zuschlag in einem gesonderten Verfahren gemäß § 79 ff. ZVG entschieden. dd) Es gelten die allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe, es sind jedoch die speziellen Vorschriften der §§ 95 ff. ZVG zu beachten. 4. Rechtsfolgen des Zuschlages a) Sofern sämtliche von der Grundstückshaftung umfassten Gegenstände im Eigentum des ...