BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im Teil 2 wird auf den Gebrauch einer Urkunde und die Konkurrenzverhältnisse der Tathandlungen des § 267 sowie die mittelbare Falschbeurkundung eingegangen.Der Vortrag „Archiv - 10. Sitzung: Urkundsdelikte Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welcher Konkurrenz steht § 267 zu § 263 wenn die Urkunde das Täuschungsobjekt ist, etwa umetikettierte Ware an der Kaufhauskasse?
Worauf erstreckt sich der öffentliche Glaube bei einem Sitzungsportokoll im Strafprozess?
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10 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
10 Rezensionen ohne Text
... Testament des R, indem er nur mit 5.000 € bedacht ist. Hieraus macht er 50.000 €.Tatobjekt = Urkunde ...
... 150.000 € erhalten soll. Problem: Kann eine bereits verfälschte Urkunde nochmals verfälscht werden. Im Bezug auf den schon verfälschten Teil liegt eine unechte Urkunde vor, die nicht ...
... Bruno legt das Testament, in dem er Alleinerbe ist, den wahren Erben vor ...
... mit anschließendem Gebrauch beendet = nur 1 x §267 da Herstellen/Verfälschen Vorbereitungshandlung für Gebrauch, sodass ...
... Zur Täuschung im Rechtsverkehr ...
... Öffentliche Urkunde: Behörde oder Person mit öffentlichem Glauben versehen. Innerhalb ihrer ...
... Fall: Eva und ihr wahres Alter ...