Archiv - 10. Sitzung: Urkundsdelikte Teil 2 von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Im Teil 2 wird auf den Gebrauch einer Urkunde und die Konkurrenzverhältnisse der Tathandlungen des § 267 sowie die mittelbare Falschbeurkundung eingegangen.

Der Vortrag „Archiv - 10. Sitzung: Urkundsdelikte Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Details Tathandlungen 3 Alt.
  • Konkurrenzen zwischen den Alt.
  • Subjektiver Tatbestand
  • Mittelbare Falschbeurkundung

Quiz zum Vortrag

  1. Tateinheit.
  2. Tatmehrheit.
  3. § 267 tritt als mitbestrafte Vortat zurück.
  4. § 263 tritt als mitbestrafte Nachtat zurück.
  1. Nur auf die Förmlichkeiten des Verfahrens.
  2. Auf alle Vorgänge, die protokolliert worden sind, also auch auf die Aussagen der Zeugen.
  3. Auf alle Vorgänge, die protokolliert worden sind. Bei Zeugenaussagen aber nur auf die Aussage zur Sache.

Dozent des Vortrages Archiv - 10. Sitzung: Urkundsdelikte Teil 2

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Testament des R, indem er nur mit 5.000 € bedacht ist. Hieraus macht er 50.000 €.Tatobjekt = Urkunde ...

... 150.000 € erhalten soll. Problem: Kann eine bereits verfälschte Urkunde nochmals verfälscht werden. Im Bezug auf den schon verfälschten Teil liegt eine unechte Urkunde vor, die nicht ...

... Bruno legt das Testament, in dem er Alleinerbe ist, den wahren Erben vor ...

... mit anschließendem Gebrauch beendet = nur 1 x §267 da Herstellen/Verfälschen Vorbereitungshandlung für Gebrauch, sodass ...

... Zur Täuschung im Rechtsverkehr ...

... Öffentliche Urkunde: Behörde oder Person mit öffentlichem Glauben versehen. Innerhalb ihrer ...

... Fall: Eva und ihr wahres Alter ...