Archiv - 5. Teil Unternehmergesellschaft, Firma, Handelsregister, Firmenerwerb von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - 5. Teil Unternehmergesellschaft, Firma, Handelsregister, Firmenerwerb“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung Gesellschaftsrecht
  • 1.Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • 2. Zusammenfassung
  • Fortsetzung Handelsrecht
  • 1. Die Firma
  • 2. Das Handelsregister
  • 3. Der Erwerb des Handelgewerbes
  • 4. Haftung bei Eintritt in das Handelsgewerbe und die Gesellschaft

Quiz zum Vortrag

  1. ist eine Personengesellschaft.
  2. kann im vereinfachten Verfahren gegründet werden.
  3. kann einen oder mehrere Gesellschafter haben.
  4. kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
  5. kann nur einen Geschäftsführer haben, wenn sie im vereinfachten Verfahren gegründet wird.
  1. Die Bezeichnung eines Unternehmens.
  2. Die Firma ist der Name des Kaufmanns.
  3. Es gibt Personenfirmen und Sachfirmen.
  4. Es gibt Fantasiefirmen.
  5. Es gibt auch Mischfirmen.
  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Der beeinträchtigte Kaufmann kann Schadensersatz verlangen § 823 BGB.
  3. Das Registergericht kann Unterlassung und Ordnungsgeld verlangen §37 I HGB.
  4. Das Registergericht kann Zwangsgeld für Angaben auf Geschäftsbriefen § 37 a IV HGB erheben.
  5. Der beeinträchtigte Kaufmann kann Unterlassung verlangen § 37 II HGB.
  1. negative Publizitätswirkung § 15 I HGB.
  2. positive Publizitätswirkung § 15 II HGB.
  3. Rechtsscheinhaftung § 15 III HGB.
  1. haftet er grundsätzlich weiter.
  2. haftet er dann nach § 26 HGB weiter.
  3. haftet er grundsätzlich nicht weiter.
  4. kann er durch den Erwerber von der Haftung befreit werden.
  1. Es kommt auf die Geschäfts-bzw. Gesellschaftsform an.
  2. § 173 HGB.
  3. § 130 HGB.
  4. §§ 28,128 HGB.
  5. § 25, HGB.

Dozent des Vortrages Archiv - 5. Teil Unternehmergesellschaft, Firma, Handelsregister, Firmenerwerb

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Wie unterscheidet sich die UG von der GmbH? Die UG (haftungsbeschränkt) unterscheidet sich von der GmbH durch die geringere Stammeinlage. Diese ...

... GmbH oder Unternehmer GmbH bezeichnet? Dann haftet nicht nur die UG, sondern auch ...

... HGB 35, 37 II GmbH 78, 82 AktG - Haftung 124; 128 HGB analog, 427, 421 BGB 124; 128 HGB, 427, 421 BGB 161 II, 124; 128 ...

... werden die Personenfirma, die an den Namen des Inhabers anknüpft, die Sachfirma, die aus dem Unternehmenszweck abgeleitet wird, und die ...

... Rechtsform des Unternehmens eindeutig angegeben sein muss (§19 I HGB); - der Firmenwahrheit, nach dem der Rechtsverkehr nicht irregeführt werden darf (§18 II HGB); - der Firmenausschließlichkeit, nach dem ...

... entsprechende Größe und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens, die, weil objektiv nicht vorhanden, gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstößt. „Lecker Lecker“ ist eine reine Phantasiefirma, die ...

... ist ein öffentliches Verzeichnis aller im Handelsverkehr erheblichen Tatsachen. Öffentlich ist es, weil jede ...

... Veränderungen in seinem Betrieb in Kenntnis setzen muss, und es dient der Allgemeinheit, weil die ...

... Publizitätswirkung ab. Nach §15 IHGB liegt eine eintragungspflichtige Tatsache, die nicht eingetragen und ...

... Kann B von K Rückzahlung des Darlehens verlangen? Der Darlehensvertrag (§488 BGB) ist mit dem K, der durch P vertreten wurde, zustande gekommen. Darauf, dass P gar nicht mehr Prokurist war, ...

... Tatsache, die richtig eingetragen und bekannt gemacht wurde, auch vor, ...

... noch Prokurist des K. Hier ist der Darlehensvertrag mit K nicht wirksam zustande gekommen, weil P keine Vertretungsmacht mehr für ihn hatte. Die Bank ...

... Tatsache, die unrichtig bekannt gemacht wurde, in Form dieser Bekanntmachung vor, ...

... nutzt die gute Gelegenheit und tätigt einige Einkäufe im Namen des K. Muss K den Kaufpreis zahlen? - K muss die bekannt gemachte Tatsache gegen ...

... dieser Vertrag? Keiner, es sei denn, zum Handelsgewerbe gehören Grundstücke (§311b BGB). 2. Wer kann im vorstehenden Fall von den bisherigen Schuldnern des K ...

... allgemeinen Verjährungsfristen. Der Erwerber haftet nach §25 I HGB nur bei Fortführung der Firma, für Geschäftsverbindlichkeiten (nicht für Privatschulden des Vorgängers) unbegrenzt, d.h. ...

... Diese Haftung kann nach §25 II HGB ausgeschlossen werden durch ...

... ex-nunc - Bk 130 HGB 123 I ...