Irrtümer von Sabine Tofahrn

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Irrtümer“ von Sabine Tofahrn ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wo prüfe ich welche Irrtümer?
  • Was ist ein Irrtum gem. § 16 I?
  • Was ist ein Subsumtionsirrtum?
  • Was sind error in persona und aberratio ictus?
  • Wie wirkt sich der e.i.p. bei Täterschaft und Teilnahme aus?
  • Was sind die Konsequenzen bei der aberratio ictus?
  • Was ist ein Irrtum gem. § 16 II?
  • Welche Irrtümer gibt es bei den Rechfertigungsgründen?
  • Wie prüfe ich die Unkenntnis des Rechtfertigungsgrundes?
  • Wie prüfe ich den Erlaubnistatbestandsirrtum?
  • Wie wird der Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich behandelt?
  • Was ist der Erlaubnisirrtum?

Dozent des Vortrages Irrtümer

 Sabine Tofahrn

Sabine Tofahrn

Sabine Tofahrn ist seit 1997 als Repetitorin im Strafrecht tätig. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Ausbildung und juristischer Praxis.

Vor Beginn ihrer beruflichen Karriere studierte Sabine Tofahrn in München, Marburg und Köln. Nach ihrem Referendariat in Düsseldorf war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Hagen. Als Partnerin der Kanzlei Dr. Heimbach & Kollegen bildet sie auch Referendare aus.


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