Das fahrlässige und erfolgsqualifizierte Delikt von Sabine Tofahrn

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das fahrlässige und erfolgsqualifizierte Delikt“ von Sabine Tofahrn ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wann und wo ist Fahrlässigkeit strafbar?
  • Was ist Fahrlässigkeit?
  • Welche Erscheinungsformen gibt es?
  • Wie wird das fahrlässige Delikt geprüft?
  • Wie wird Fahrlässigkeit definiert?
  • Was ist objektive Zurechnung?
  • Wann ist die objektive Zurechnung zu verneinen?
  • Kann fahrlässiges Verhalten gerechtfertigt sein?
  • Was wird in der Schuld geprüft?
  • Was sind Mischtatbestände?
  • Wie wird das erfolgsqualifizierte Delikt geprüft?
  • Gibt es bei der Erfolgsqualifikation auch einen Versuch?
  • Wie wird der erfolgsqualifizierte Versuch geprüft?
  • Welche Probleme gibt es beim erfolgsqualifizierten Versuch?

Dozent des Vortrages Das fahrlässige und erfolgsqualifizierte Delikt

 Sabine Tofahrn

Sabine Tofahrn

Sabine Tofahrn ist seit 1997 als Repetitorin im Strafrecht tätig. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Ausbildung und juristischer Praxis.

Vor Beginn ihrer beruflichen Karriere studierte Sabine Tofahrn in München, Marburg und Köln. Nach ihrem Referendariat in Düsseldorf war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Hagen. Als Partnerin der Kanzlei Dr. Heimbach & Kollegen bildet sie auch Referendare aus.


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