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Der Vortrag „Archiv - 10. Zwangsvollstreckung in die schuldnerfremde Sache, Pfändungspfandrecht“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wenn die schuldnerfremde Sache im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich verwertet wurde, welche Rechtsbehelfe kommen für den ursprünglichen Eigentümer noch in Betracht?
Woran scheitert ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB, den der ursprüngliche Eigentümer geltend macht, wenn die schuldnerfremde Sache im Wege der Zwangsvollstreckung bereits erfolgreich verwertet wurde?
Wenn die schuldnerfremde Sache im Wege der Zwangsvollstreckung bereits erfolgreich verwertet wurde, welche Anspruchsnorm des ehemaligen Eigentümers der Sache gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Schadensersatz kommt in Betracht, wenn der Gläubiger die Schuldnerfremdheit kannte oder kennen musste?
Ist ein Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des Versteigerungserlöses gegen den Vollstreckungsgläubiger aus § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB denkbar, wenn die schuldnerfremde Sache im Wege der Zwangsvollstreckung bereits erfolgreich verwertet wurde?
Welche Voraussetzungen für ein wirksames Pfändungspfandrecht müssen nach der gemischt öffentlich rechtlichen/zivilrechtlichen Theorie gegeben sein?
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