nach h.M. hat § 5 HGB neben § 2 keine eigenständige Bedeutung.
Durch die Eintragung nach § 2 wird der Gewerbetreibende zum Kaufmann, da er dann Kaufmann ist kann er sich nicht darauf berufen kein Kaufmann zu sein.
Nach der m.M. greift § 5 ausnahmsweise dann ein, wenn der Gewerbebetrieb nach Eintragung zu einem Kleingewerbe wird und die Anmeldung fehlt oder nichtig ist.
Dr. John Montag
Max R.06.07.2010, 12:07 Uhr.
Videoposition: 00:34:42
welcher Anwendungsbereich verbleibt für § 5 HGB neben § 2 S.1 HGB?
ich heiße Sie im Online-Video-Repetitorium aus der Reihe "Handels- und Gesellschaftsrecht" zur Sitzung "1. Teil Kaufmann und Grundlagen des Gesellschaftsrechts" herzlich willkommen!
Sollten Sie Fragen zu den im obenstehenden Video behandelten Themen haben, freue ich mich diese hier im Forum offen zu beantworten. Bitte nutzen Sie dazu einfach die Ihnen zur Verfügung stehende Funktion "Textkommentar posten".
nach h.M. hat § 5 HGB neben § 2 keine eigenständige Bedeutung.
Durch die Eintragung nach § 2 wird der Gewerbetreibende zum Kaufmann, da er dann Kaufmann ist kann er sich nicht darauf berufen kein Kaufmann zu sein.
Nach der m.M. greift § 5 ausnahmsweise dann ein, wenn der Gewerbebetrieb nach Eintragung zu einem Kleingewerbe wird und die Anmeldung fehlt oder nichtig ist.
Dr. John Montag
ich heiße Sie im Online-Video-Repetitorium aus der Reihe "Handels- und Gesellschaftsrecht" zur Sitzung "1. Teil Kaufmann und Grundlagen des Gesellschaftsrechts" herzlich willkommen!
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Viel Erfolg bei der Examensvorbereitung wünscht,
Ihr Dr. John Montag